STANDPUNKT

bAV und die Politik: Wohin steuert die betriebliche Altersversorgung im kommenden Jahr?

Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial GmbH, zu aktuellen Entwicklungen und Aussichten:

Fast ein wenig überraschend gewinnt die bAV derzeit politisches Interesse an allen Fronten, die Chance für einen Aufbruch zu neuer Größe ist zum Greifen nah.
Insbesondere die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben der betrieblichen Altersversorgung in den letzten Monaten viel Aufmerksamkeit beschert –

und das wird auch 2015 so bleiben:

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersuchte das BMAS, warum insbesondere in KMUs (kleine und mittelständische Unternehmen) die Betriebsrente noch immer nicht richtig Fuß gefasst hat. Darüber hinaus plant das Ministerium eine Änderung des Betriebsrentengesetzes im Hinblick auf die Informations- und Auskunftspflichten des Arbeitgebers zur bAV im Unternehmen. Zudem steht die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie an. Mit einem Entwurf zu einer tarifvertraglich gestalteten bAV hat das BMAS außerdem in den letzten Wochen eine lebhafte Diskussion losgetreten.

Auch das Bundesfinanzministerium widmet sich der Betriebsrente mit einem Forschungsauftrag zur steuerlichen Förderung der bAV. Und die Frage nach dem aktuellen Stand bei der EU-Pensionsfondsrichtlinie wird alle Beteiligten rund um die bAV auch 2015 anhaltend beschäftigen.

Bei all den politischen Diskussionen darf nicht vergessen werden, was die Pläne für die Arbeitgeber bedeuten, die sie in der Praxis umsetzen sollen oder müssen. Welche Maßnahmen sollten Unternehmen ergreifen, die bereits Versorgungsleistungen anbieten? Welche Schlüsse können Arbeitgeber ziehen, die die Einrichtung von Betriebsrenten planen? Wichtig ist, dass sich alle Beteiligten im Sinne der Sache um die Reduzierung von Komplexität, Sicherheit der Rahmenbedingungen und Beseitigung von Hindernissen für eine weitere Verbreitung bemühen. Für Unternehmen, die Veränderungen oder Neueinführungen planen, besteht trotz der vermeintlichen Unsicherheit und Diskussionen kein Anlass abzuwarten. Angesichts der anstehenden Änderungen sollten sie gemeinsam mit ihren Beratern die bestehenden Pensionsverpflichtungen auf den Prüfstand stellen: Welche Modifizierungen sind notwendig und realisierbar? Wie können neue Benefits-Pakete aussehen –bei der Altersversorgung zwar eingeschränkt durch die Zinsrisiken, dafür aber ergänzt mit modernen Konzepten zum Gesundheitsmanagement und zur betrieblichen Krankenversicherung?

Fazit:

Den frischen Wind, der derzeit durch die bAV-Landschaft weht, sollten die Unternehmen als Chance nutzen, um jetzt ihre Pensionskonzepte aufzufrischen.