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Neue Rechengrößen für 2016 - PSV-Beitrag steigt

Michael Hoppstädter, Leiter Consulting der Longial GmbH, zu den Änderungen der Rechengrößen und des PSV-Beitrages:

Wie in jedem Jahr, werden zurzeit die neuen Rechengrößen der Sozialversicherungen besprochen. Neben Anpassungen der Beitragssätze werden regelmäßig insbesondere die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße an die Bruttolohnentwicklung des vergangenen Jahres angepasst.
Eine Anpassung der Beitragssätze zur Sozialversicherung steht im kommenden Jahr nur für die gesetzliche Krankenversicherung an.

Hier ist zu erwarten, dass der durchschnittliche Beitragssatz bei 15,7 Prozent (2015: 15,5 Prozent) liegen wird. Da der Anteil der Arbeitgeber aber gesetzlich festgeschrieben ist, trägt diese Mehrbelastung ausschließlich der Arbeitnehmer. Die aktuellen Rechengrößen finden Sie hier:

Neuer PSV-Beitragssatz

Eine einseitige Belastung der Arbeitgeber ergibt sich an anderer Stelle: In den letzten Tagen hat auch der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) den Beitragssatz für 2015 veröffentlicht. Er beträgt nun 2,4 Promille. Damit fällt die Beitragsanpassung mit einer Erhöhung von 88 Prozent üppig aus, aber immer noch geringer, als im Sommer noch befürchtet: Seinerzeit ist man noch von einem Beitragssatz von 3 Promille ausgegangen.

Es stellt sich die Frage, wie trotz starker Wirtschaftslage und rückläufiger Insolvenzen eine Erhöhung der Beiträge zur Insolvenzsicherung nötig ist? Das liegt am Finanzierungsverfahren des PSVaG, dem Umlageverfahren auf Grundlage der aktuellen „Schadenfälle“. Welche Unternehmensinsolvenzen den PSVaG belasten, veröffentlicht er nicht. Es ist aber anzunehmen, dass die Insolvenz der imtech Deutschland GmbH & Co. KG (Sicherheitstechnik u.a. am Berliner Flughafen BER und an der Kölner Oper) mit ca. 5.000 Arbeitnehmern und der Kettler GmbH & Co. KG  (u.a. Fahrräder, Sportgeräte, Gartenmöbel) mit ca. 1.100 Arbeitnehmer nicht spurlos am PSVaG vorbeigegangen sind.

Nach dem heutigen Stand verzichtet der PSVaG auf einen Vorschuss auf den Beitrag. Dies will man im Frühjahr 2016 aber erneut prüfen.

Trotz der deutlichen Erhöhung des Beitragssatzes gibt es jedoch keinen Grund zur Klage: Der Beitragssatz des PSVaG liegt 2015 immer noch recht deutlich unter dem langjährigen Durchschnittsbeitrag von 2,9 Promille.