Eine fundierte Bewertung ist die Basis aller Entscheidungen.

Warum entsteht Bewertungsbedarf?

Die bAV-Systeme in Deutschland unterliegen regelmäßig der Notwendigkeit einer Bewertung. Dies gilt vorrangig, wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Direktzusagen erteilt hat, der am weitesten verbreiteten Form der bAV. Hier sind für die Bilanzen Pensionsrückstellungen zu ermitteln. Aber auch bei mittelbaren Zusagen über externe Versorgungsträger werden versicherungsmathematische Bewertungen erforderlich um darzustellen, inwieweit das extern aufgebaute Vermögen die Verpflichtung deckt.

Häufig sind es besondere Treiber, die betriebliche Versorgungssysteme vor neue Anforderungen stellen. Dies können gesetzliche Veränderungen sein, wie die Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) oder das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, wonach der für die Bewertung von Pensionsrückstellungen zu berücksichtigende Rechnungszins nicht mehr aus einem 7-jährigen Durchschnitt sondern aus einem 10-jährigen Durchschnitt zu ermitteln ist.

Fundiertes Know-how für Ihre Unternehmensentwicklung

Auf dem Gebiet der Bewertung verbinden wir langjährige Erfahrung in der Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten mit einer Umsetzung, die durch neueste Technologien unterstützt wird. Dadurch bieten wir Ihnen nicht nur fundiertes Know-how, sondern auch effiziente Lösungen. 

Wir übernehmen:

  • die Bewertung von Versorgungsverpflichtungen durch versicherungsmathematische Gutachten nach nationaler und internationaler Rechnungslegung
  • aktuarielle, arbeitsrechtliche und betriebswirtschaftliche Analysen
  • die Erstellung zuverlässiger Langzeitprognosen mit vielfältiger Szenarienanalyse
  • Analysen und Gestaltungsempfehlungen zum Asset-Liability-Management (ALM), d.h. zur verpflichtungsgesteuerten Kapitalanlage und umgekehrt: zur kapitalanlagegesteuerten Verpflichtung.