die Diskussion um Rente und Altersversorgung ist dieser Tage medial so präsent wie selten. Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklungen wird unser Thema, die betriebliche Altersversorgung, in Zukunft sicherlich auch weiterhin viel Aufmerksamkeit bekommen. Die 2. und 3. Schicht der Altersversorgung in Deutschland ist bereits heute für große Teile der Bevölkerung von hoher Bedeutung und ihre Wichtigkeit für ein gutes Auskommen im Alter wird voraussichtlich noch weiter zunehmen. Angesichts der ständigen Dynamik in diesem Bereich geben wir Ihnen in unserem Winter-Newsletter 2025 einen Überblick über Wissenswertes aus den Bereichen Praxis, Recht und Finanzen.
In der Rubrik Aktuelles finden Sie auf einen Blick die wichtigsten Kennzahlen für 2026. Darüber hinaus informieren wir über Neuigkeiten für Pensionskassen und zeigen auf, wie die Bewertungskriterien für Pensionsverpflichtungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 aussehen.
Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind oftmals der Schlüssel zum Erfolg einer bAV. Unser Artikel in der Rubrik Praxis beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen sowie die formalen Aspekte für eine konstruktive Zusammenarbeit. Außerdem betrachten wir die Behandlung einer bAV im Scheidungsfall und erläutern auf Basis des Fachgrundsatzes der Deutschen Aktuarvereinigung zum Versorgungsausgleich, wie die Betriebsrente fair geteilt werden kann. Die Trennung vom ehemaligen Arbeitgeber kann wiederum für die bAV zum Problem werden, falls der neue Arbeitgeber kurz darauf insolvent wird: Dazu analysieren wir das Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts – und befassen uns mit dem Urteil des Bundessozialgerichts zu den Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf Krankengeld.
In der Rubrik Recht legen wir dar, warum eine transparente Versorgungsordnung gerade für den Mittelstand weit über die reine Pflichterfüllung hinausgeht. Außerdem blicken wir auf eine oft unterschätzte Phase: den Renteneintritt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erfahren Sie, welche Informationspflichten Sie als Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt unbedingt beachten müssen.
Vor dem Finanzgericht Düsseldorf wurde über die „Verdeckte Einlage beim Teilverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf seine Versorgungszusage“ mit unerwartetem Ausgang gestritten. In der Rubrik Finanzen|Steuern blicken wir detailliert auf das Urteil.
Über einen ungewöhnlichen Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG) berichten wir in der Rubrik Hätten Sie’s gewusst? Wie das BAG urteilte und wie unser Fazit ausfällt, lesen Sie in unserem Beitrag.
Wir wünschen Ihnen auch diesmal wieder eine aufschlussreiche und interessante Lektüre, frohe Festtage sowie einen guten Rutsch ins neue bAV-Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Longial-Geschäftsleitung
Steffen Burkhardt und Dr. Wulf Müller
Sie haben Fragen zu diesen und weiteren Themen rund um die bAV oder wünschen sich eine individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Beratung? Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung: weitblick@longial.de