10. Dezember 2025

Jahresabschluss 2025: Überblick zu aktuellen Bewertungskriterien für Pensionsverpflichtungen

Bei den meisten Unternehmen steht zum 31.12.2025 der Jahresabschluss an. Um bei der Bilanzierung keine bösen Überraschungen zu erleben, stellen wir Ihnen im Folgenden die diesjährigen Besonderheiten zusammen. 


HGB-Rechnungszins
Laut unseren aktuellen Prognosen werden die Zinsen, die gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) für die Diskontierung von Pensionsrückstellungen verwendet werden, zum 31.12.2025 bei 2,05 Prozent (10-Jahres-Durchschnitt) beziehungsweise bei 2,21 Prozent (7-Jahres-Durchschnitt) liegen. Der maßgebliche 10-Jahres-Durchschnittszins wird im Vergleich zum Vorjahr weiter ansteigen (31.12.2024: 1,90 Prozent), womit in der Handelsbilanz erneut erfolgswirksame Effekte aus Zinsänderung entstehen werden. 

Zinsentwicklung International Financial Reporting Standards / US Generally Accepted Accounting Principles 
Für Mischbestände bestehend aus Anwärtern und Rentnern empfehlen wir aktuell einen Zins von 3,85 Prozent zum 31.12.2025. Bliebe es bei diesem Zinsniveau, so entspräche dies einem Anstieg von 50 Basispunkten im Vergleich zu unserer Zinsempfehlung zum Bilanzstichtag 31.12.2024. Dies führt zu signifikanten versicherungsmathematischen Gewinnen, die erfolgsneutral über das Other Comprehensive Income (OCI) im Eigenkapital zu erfassen sind. Dieser Zins ist allerdings noch nicht final und kann sich erfahrungsgemäß bis zum Jahresende noch verändern. 

Inflation und Rentenanpassungen
Die Inflation hat sich nach Jahren mit deutlich erhöhten Raten seit dem Frühjahr 2025 auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau eingependelt. Insgesamt wird für 2025 ein Anstieg der Verbraucherpreise um 2,1 Prozent erwartet. Für 2026 wird derzeit vom ifo institut München in seiner Herbst-Konjunkturstudie eine Teuerung in Höhe von 2,0 Prozent und für 2027 von 2,3 Prozent prognostiziert. Es gibt damit keine Anzeichen dafür, dass die Europäische Zentralbank (EZB) ihr Inflationsziel von 2,0 Prozent mittelfristig nicht erreichen wird. Eine Festlegung des Rententrends in dieser Höhe wird damit in der Regel angemessen sein, wenn eine Anpassung gemäß der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI) zugesagt wurde. 

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung
Zum 1.1.2026 wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung stark ansteigen und bei dann 8.450 Euro monatlich liegen. Im Jahr 2025 lag die BBG dagegen noch bei 8.050 Euro. Dieser deutliche Anstieg der BBG wird bei vielen Versorgungsordnungen einen signifikanten Einfluss auf die Pensionsverpflichtungen ausüben, wovon sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Versorgungszusagen betroffen sein werden, die eine gespaltene Planformel in Abhängigkeit von der BBG aufweisen.  

Fazit: 

Die Rechnungszinsen sind im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen, wohingegen die Inflation, die oftmals maßgeblich für die Festlegung des Rententrends ist, zu einem moderaten Niveau zurückgekehrt ist. Bis zum Jahresende können sich hier noch leichte Verschiebungen ergeben. Lediglich die BBG steht bereits fest. Wenden Sie sich gerne an Ihren Kundenberater, um eine aktualisierte Einschätzung zu erhalten. 

Dr. Philipp Schriever, Aktuar (DAV), Sachverständiger IVS, Aktuariat I, Longial