Wer als Arbeitnehmer in Elternzeit ist, ein unbezahltes Sabbatical einlegt oder für seine Firma im Ausland arbeitet, kann in dieser Zeit nicht in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen. Was viele nicht wissen: um die entstandene Beitragslücke zu schließen, sind steuerfreie Nachzahlungen möglich. Wir erklären, wie und welche steuerlichen Förderungen zudem für Abfindungszahlungen bestehen. | mehr