Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Rechtsgrundlagen des Vertrages

1) Dem Auftrag liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Abweichungen sind nur dann anerkannt, wenn Longial sie gesondert ausdrücklich bestätigt.

2) Entstehen ausnahmsweise aus dem Auftragsverhältnis auch zu Dritten vertragliche Beziehungen, so gelten gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nrn. 4, 5 und 7. Die Weitergabe des Auftragsergebnisses an Dritte bedarf der Zustimmung der Longial, soweit sie sich nicht bereits aus dem Zweck des Auftrages ergibt.

3) Schriftform im Sinne dieser Geschäftsbedingungen liegt auch vor bei Erklärungen, die per Telefax oder per e-Mail übermittelt werden.

2. Inhalt, Umfang und Ausführung des Auftrages

1) Longial schuldet die vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Für den Umfang der zu erbringenden Leistung ist der erteilte Auftrag maßgebend.

2) Longial ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages Dritter zu bedienen. Der Datenschutz wird dabei gewahrt (s. Ziff. 8).

3) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Longial alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen oder von ihr als notwendig erklärten Unterlagen, Daten und Tatsachen rechtzeitig vorgelegt bzw. mitgeteilt werden, und zwar auch zu Vorgängen und Umständen, die während der Bearbeitung des Auftrages bekannt werden und mit Rücksicht auf die bereits gelieferten Daten und Tatsachen bedeutsam sind. Erfolgt die Datenübermittlung über Magnetband, per Diskette, per e-Mail oder sonst auf elektronischem Wege, so stimmen die Parteien den Aufbau des Datensatzes zuvor ab. Longial kann die Richtigkeit der gelieferten Informationen solange unterstellen, wie deren Unrichtigkeit ihr nicht offenkundig oder von ihr festgestellt ist.

4) Änderungen in der Rechtslage nach Beendigung des Auftrages verpflichten Longial nicht, den Auftraggeber darauf oder auf sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Gleiches gilt für bereits abgeschlossene Teile eines Auftrages.

5) Ausländisches Recht hat Longial nur zu berücksichtigen, wenn dies ausdrücklich einzelvertraglich schriftlich vereinbart ist.

3. Mündliche Auskünfte

Das Auftragsergebnis stellt Longial schriftlich dar. Mündliche Erklärungen und Auskünfte sind stets unverbindlich.

4. Urheberrechte

Der Auftraggeber darf die im Rahmen des Auftrages von Longial gefertigten Gutachten, Berichte, Versorgungs- oder Geschäftspläne, Entwürfe, Systemanalysen, EDV-Programme und Berechnungen aller Art nur für eigene Zwecke verwenden. Longial behält sich die Urheberrechte daran ausdrücklich vor.

5. Weitergabe des Auftragsergebnisses

Die Weitergabe des Auftragsergebnisses an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Longial, soweit sich nicht aus dem Zweck des Auftrages die Einwilligung bereits ergibt. Auf die Regelungen in Ziffern 1, 2, 4 und 7 wird verwiesen.

6. Rechte bei Mängeln

1) Longial erledigt den ihr erteilten Auftrag nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Bei etwaigen Mängeln steht der Longial ein Recht auf Nacherfüllung zu. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder bei Fortfall des Interesses von dem Vertrag zurücktreten. 

2) Die Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Bekanntwerden des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. Die Mängelansprüche verjähren mit Ablauf von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe oder Übermittlung des Auftragsergebnisses. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an den Nacherfüllungsleistungen endet ebenfalls mit Ablauf der Verjährungsfrist gemäß Satz 2.

3) Stellt sich bei Arbeiten im Zusammenhang mit der Nacherfüllung heraus, dass kein Anspruch des Auftraggebers auf Nacherfüllung besteht, so ist Longial berechtigt, den entstandenen Aufwand nach Zeit und Material auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu berechnen.

7. Haftung

1) Longial haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Für einfache Fahrlässigkeit ist der Schadenersatz für Sach- und Vermögensschäden auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt, Schadenersatz statt Leistung ist bei nur unerheblicher Pflichtverletzung ausgeschlossen.

2) Longial ist im Rahmen der vorgenannten Haftung vermögensschadenhaftpflicht-versichert. Sie ist bereit, im Rahmen des zugrundeliegenden Haftpflichtversicherungsvertrages die Haftungsgrenzen bei Erstattung entsprechender Kosten zu erweitern.

3) Der Anspruch auf Schadenersatz ist binnen einer Ausschlussfrist von 12 Monaten geltend zu machen. Die Frist beginnt von dem Zeitpunkt an, zu dem der Anspruchsberechtigte vom Schaden oder von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach Übergabe oder Übermittlung des Auftragsergebnisses.

8. Schweigepflicht, Datenschutz

1) Longial behandelt alle Daten und Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit vom Auftraggeber bekannt werden, vertraulich und beachtet bei der Verarbeitung und Nutzung die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Sie wird diese Daten nur zum Zweck der Auftragsabwicklung verwenden. 

2) Longial ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes selbst zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

9. Vergütung

1) Die Vergütung für den jeweiligen Auftrag richtet sich – soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird – nach der von Longial im Geschäftsverkehr verwendeten Honorartabelle. Auslagen und Umsatzsteuer werden zusätzlich berechnet. Longial kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Übergabe oder Übermittlung des Auftragsergebnisses von der Erfüllung der vorgenannten Ansprüche abhängig machen, ausgenommen bei Geringfügigkeit des Rückstandes. 

2) Die Aufrechnung gegen Forderungen der Longial ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

10. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

1) Longial bewahrt die ihr zur Erledigung des Auftrages übergebenen und die von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel 7 Jahre ab Auftragserteilung auf. Dies gilt auch für elektronisch übermittelte oder angefertigte Unterlagen und elektronisch geführten Schriftwechsel. 

2) Soweit keine rückständigen Vergütungsansprüche bestehen (s. Ziff. 9), hat Longial auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass des Auftrages von diesem oder für diesen erhalten hat. Ausgenommen sind der Schriftwechsel und die Schriftstücke, die dem Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift vorliegen. Das Recht der Longial, von den Unterlagen Abschriften oder Kopien anzufertigen und zurückzubehalten, bleibt unberührt.

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand

1) Erfüllungsort für den Auftrag ist Düsseldorf. 

2) Für Vollkaufleute gilt als Gerichtsstand Düsseldorf, ansonsten regelt sich der Gerichtsstand nach Gesetz.

12. Kündigung

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, gilt für die Kündigung des Auftrages folgendes:

a) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der nicht auf vertragswidrigem Verhalten der Longial beruht, oder kündigt er ohne wichtigen Grund, so hat Longial Anspruch auf einen ihrer bisherigen  Leistung entsprechenden Teil der Vergütung.

b) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, den Longial zu vertreten hat, so entfällt der Anspruch auf die Teilvergütung, soweit die bisherigen Leistungen für den Auftraggeber infolge der Kündigung ohne Interesse sind; für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 7.

c) Kündigt Longial ohne wichtigen Grund, so hat sie Anspruch auf einen ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung, es sei denn, dass ihre bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Auftraggeber ohne Interesse sind. Kündigt Longial zur Unzeit, so gilt für daraus entstehende Schadensersatzansprüche Ziff. 7.

d) Kündigt Longial aus einem wichtigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so gilt a) entsprechend. In den übrigen Fällen einer Kündigung durch Longial aus wichtigem Grund gilt c) Satz 1 entsprechend; Schadensersatzansprüche der Longial bleiben unberührt.

13. Teilunwirksamkeit

Falls einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.