Dem Leistungszeitpunkt gelassen entgegen sehen.

Versprochen ist versprochen. Eine einmal erteilte Versorgungszusage kann nur in ganz wenigen, durch die Rechtsprechung definierten Ausnahmefällen widerrufen oder abgesenkt werden. Das bedeutet: irgendwann ist die zugesagte Leistung tatsächlich zu erbringen. Auch wenn ein Unternehmen in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet hat, müssen dennoch die Versorgungsleistungen aus dem cash flow der jeweiligen Periode bezahlt werden. Personalkosten können in einem Zeitraum entstehen, in dem der dann ehemalige Arbeitnehmer nichts mehr zum Unternehmenserfolg beitragen kann. Unternehmen sind generell gut beraten, ein auf Dauer und Höhe der Verpflichtung abgestimmtes und vor Einsetzen der Versorgungsleistungen ausfinanziertes Versorgungsvermögen aufzubauen.

Richtig finanzieren - aber wie?

Möglichkeiten, ein Versorgungsvermögen aufzubauen, gibt es viele. Aber nicht jedes am Kapitalmarkt angebotene Produkt ist für die Umsetzung der mitunter komplexen Anforderungen geeignet. Bei der Auswahl kommt es eben immer auf die Gegebenheiten in dem jeweiligen Unternehmen an. Aus unserer Sicht ist es entscheidend, die richtige Balance zwischen dem Vermögensaufbau und der dafür zur Verfügung stehenden Liquidität auf der einen und dem Verpflichtungsumfang und der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung des Unternehmens auf der anderen Seite zu finden. Erst dann kann das Unternehmen entscheiden, ob und in welcher Art und Weise die Finanzierung und Absicherung seiner Versorgungsverpflichtung erfolgen soll. Unsere erste Aufgabe ist es, das Unternehmung zu befähigen, genau diese Entscheidung zu treffen.

Neutrale und unabhängige Anbieterauswahl

Aufgrund unserer langjährigen Markterfahrung und unserer Unabhängigkeit sind wir in der Lage, schnell geeignete Anbieter für die Umsetzung des Finanzierungskonzepts vorzuschlagen. Für die Anbieterauswahl ist nur eines entscheidend: die Fähigkeit und der Wille der Bank, Kapitalanlage- oder Versicherungsgesellschaft, die spezifischen Anforderungen des Unternehmens umzusetzen. Sonst nichts.