Aktuelles aus der Rechtsprechung

10. Juli 2019, 10.00 - 10.30 Uhr

Ort: am PC (virtueller Raum)

Dauer: ca. 30 Minuten

Kosten: Gratis-Webinar

Inhalt

Auch in der Sozialgerichtsbarkeit ist die bAV immer wieder Gegenstand von Entscheidungen. Im Rahmen dieses Webinars stellen wir Ihnen aktuelle Urteile vor.

Das BSG hat in zwei Urteilen aus 2019 zur Direktversicherung erneut seine Rechtsprechung zum institutionellen Rahmen bestätigt. Leistungen aus einer privat fortgeführten Direktversicherung unterliegen erst ab dem Zeitpunkt nicht der Beitragspflicht, ab dem nach dem Ausscheiden des ehemaligen Arbeitnehmers tatsächlich auch die Versicherungsnehmerstellung auf diesen übergeht. Daneben hat sich das BSG auch mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen begünstigte Kinder auf eine Hinterbliebenenleistung Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen.

Referenten

Bernd Wilhelm-Werkle, LL.M.
- Syndikusrechtsanwalt -
Leiter Geschäftsbereich Beratung der Longial GmbH.


Zu seinen Schwerpunkten zählt die Beratung komplexer Rechts- und Steuerfragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Anmeldung

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