24. Mai 2023

VPI-Index: Umstellung auf neues Basisjahr 2020

Die Inflation hat auf viele Bereiche unseres Lebens einen großen Einfluss. So auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Um einen Wertverlust der Rentenleistungen zu verhindern, sind Arbeitgeber gemäß §16 Betriebsrentengesetz verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen zu prüfen.

Diese Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn die Erhöhung der Renten mindestens dem Anstieg des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI) oder aber der Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens entspricht.

In der Praxis ist es häufig kompliziert beziehungsweise mit großem Aufwand verbunden, objektiv abgrenzbare sowie vergleichbare Arbeitnehmergruppen zu definieren, so dass in der Regel eine Anpassung der laufenden Leistungen gemäß VPI-Entwicklung vorgenommen wird. Der VPI bildet grundsätzlich einen durchschnittlichen Warenkorb ab, welcher etwa alle fünf Jahre aktualisiert wird. Anfang dieses Jahres fand eine solche Umstellung des dem VPI zugrundeliegenden Basisjahrs von 2015 auf 2020 statt. Auf Grundlage des Warenkorbs des neuen Basisjahrs 2020 wurde vom Statistischen Bundesamt eine rückwirkende Aktualisierung der VPI-Entwicklung vom Januar 2020 bis zum Dezember 2022 veröffentlicht. Bei der Anpassungsprüfung laufender Leistungen sind Arbeitgeber seit dem 1.1.2023 nun verpflichtet, die VPI-Entwicklung mit dem Basisjahr 2020 und nicht mehr mit dem Basisjahr 2015 zugrunde zu legen.

Richard Breese, Aktuar (DAV) | Sachverständiger IVS, Leiter Operations & Services 1, Longial