01. September 2020

PEPP biegt auf die Zielgerade ein

Am 14.8.2020 hat die „Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)“ der Europäischen Kommission Entwürfe der Regulierungs- und Durchführungsbestimmungen für die Ausgestaltung des Pan-European Personal Pension Products (PEPP) übergeben.


PEPP? Das war doch was. Schon 2015 beschäftigte sich die EIOPA mit der Ausgestaltung einer europäischen Lösung zur privaten Altersversorgung, die in allen Mitgliedsstaaten das jeweilige Angebot zur gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Altersversorgung ergänzen soll. 2017 hat die EU-Kommission die Beratungen dazu begonnen und letztlich die Empfehlung zur Einführung von PEPP ausgesprochen. 
Jetzt, also 3 beziehungsweise 5 Jahre später, hat die europäische Aufsichtsbehörde ihre Überlegungen auch nach ausführlichen Konsultationen mit der europäischen Fachwelt abgeschlossen und der EU-Kommission zahlreiche Unterlagen übergeben, die Entwürfe der technischen Durchführungsbestimmungen und Regulierungsvorschriften für PEPP enthalten.

Kostengünstige Altersvorsorge europaweit
Das erklärte Ziel der EIOPA war und ist es, ein Produkt zu schaffen, mit dem alle Einwohner eines Mitgliedsstaates möglichst einfach eine hochwertige, sichere und kostengünstige Altersversorgung aufbauen können. Nach Einschätzung der Behörde enthalten die nun übergebenen Entwürfe die dafür erforderlichen Qualitätsanforderungen, die ein Anbieter eines PEPPs einzuhalten hat. Gleichzeitig soll für die Produktanbieter aber auch genügend Raum für Innovation und Wettbewerb vorhanden sein.

Standardisierte Verbraucherinformationen erleichtern Verständnis
Besonderes Augenmerk legt die EIOPA dabei auf eine standardisierte Verbraucherinformation. Hierzu wurden zwei Dokumente entwickelt, die jeder PEPP-Interessent beziehungsweise -Kunde obligatorisch erhalten soll, und die bei allen Produktanbietern gleich aussehen muss: Das „PEPP Key Information Document“ (PEPP KID) stellt dem Interessenten vor Abschluss des Vertrages alle Informationen zur Verfügung, die für eine leichte Entscheidungsfindung erforderlich sind. So wird zum Beispiel ein ganzheitlicher Ansatz für die Bewertung und Analyse des Risiko-Ertrags-Profils der PEPPs eingeführt, mit einem „zusammenfassenden Risikoindikator“ im PEPP KID, der die Risikobereitschaft der verschiedenen PEPP-Anlageoptionen aufzeigt sowie vergleichende Informationen zum Verständnis des relativen Risikos der erwarteten künftigen PEPP-Rentenleistungen. Sogenannte „PEPP Benefit Statements“ zeigen den Verlauf der Ersparnisse und der daraus resultierenden Leistungen während der Vertragslaufzeit auf.

Schwerpunkt Kosteneffizienz
Seit Anbeginn der Überlegungen zu PEPP sieht die EIOPA die Kosteneffizienz als eines der Hauptziele und als einen entscheidenden Erfolgsfaktor für PEPP an. Die vorgelegten Entwürfe begrenzen die jährlichen Verwaltungskosten folgerichtig auf 1 Prozent des akkumulierten Kapitals, der Vertrieb soll überwiegend digital und online erfolgen.

Zeitplan noch offen, Umsetzung sicher
Wann die europäische Kommission sich mit den Entwürfen beschäftigt beziehungsweise diese gar verabschiedet, ist noch offen. Dass die EU-Kommission eine entsprechende Verordnung verabschiedet, scheint aber beschlossene Sache zu sein.

Michael Hoppstädter, Geschäftsführer, Longial