22. Mai 2019

EU übernimmt Änderungen an IAS 19 in Europäisches Recht

Die Europäische Union hat die Änderungen an IAS 19 zur Neuberechnung der Pensionskosten nach Sonderereignissen am 13. März 2019 in EU-Recht übernommen

(Details). Sie sind damit für IFRS-Bilanzierer innerhalb der EU für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2019 beginnen.

Dr. Marcus Reich, Aktuar DAV | Sachverständiger IVS, Aktuariat, Longial