22. Mai 2019

Neues zu PEPP: Kostendeckel, weitere Forderungen und Bedenken

Bereits 2014 hat die europäische Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen (EIOPA) die Idee eines europaweit einheitlichen privaten Altersversorgungsproduktes (PEPP: Pan European Pension Product) geboren. Im Frühjahr 2019 hat PEPP nun weitere wichtige Hürden auf dem Weg zur Einführung genommen.


Hinter PEPP verbirgt sich der Gedanke, mit einer europaweit einheitlichen Lösung die Altersversorgung zu verbreiten. Sie kann von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen mitgenommen und fortgeführt werden, wenn der Wohnsitz dorthin verlagert wird. Die Vorteile: Niederlassungsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit kombiniert mit einem EU-Binnenmarkt für Altersversorgung und der Kapitalmarktunion.

Inhalt des Trilog-Kompromisses
2019 tut sich wieder etwas: Mitte Februar endete die Widerspruchsfrist zu den sogenannten Trilog-Verhandlungen – den Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Ministerrat und Kommission. Am 4. April hat das EU-Parlament den Trilog-Kompromiss mehrheitlich gebilligt.

Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass PEPP in bis zu 6 verschiedenen Ausprägungen angeboten werden kann. Angefangen bei einem Basis-PEPP mit besonders strengen Anforderungen – vor allem bezüglich des Verbraucherschutzes. Weiterhin zeichnet sich die Basis-Variante insbesondere durch eine sehr sicherheitsorientierte Kapitalanlage sowie einen Kostendeckel aus. Die bis zu weiteren 5 Varianten unterscheiden sich in den Kapitalanlagestrategien und bieten im Wesentlichen höhere Renditechancen.

Anreize für die steuerliche Behandlung
Zur steuerlichen Behandlung fordert das EU-Parlament den Ministerrat auf, entsprechende Anreize auszuarbeiten und schlägt dafür selbst die folgenden Möglichkeiten vor:

  • Analyse der für private Altersvorsorgeprodukte bestehenden Steueranreize und Bewertung ihrer Kosten, ihrer Wirksamkeit und der Umverteilungseffekte sowie gegebenenfalls Benennung von Ineffizienzen und regressiver Wirkung.
  • Gewährung der gleichen Steuervergünstigung für das PEPP wie für einzelstaatliche private Altersvorsorgeprodukte. Und zwar auch dann, wenn die Merkmale des PEPP nicht vollständig allen nationalen Kriterien entsprechen.
  • Gewährung einer spezifischen, unionsweit einheitlichen Steuervergünstigung für das PEPP, die die Mitgliedstaaten in einem multilateralen Steuerabkommen vereinbaren.

Nächster Schritt
Der nächste wichtige Schritt für PEPP ist nun die Zustimmung des EU-Rates. Wann die Zustimmung erfolgen soll, steht noch nicht fest. An der Zustimmung selbst besteht aber kein Zweifel. Im Anschluss sind noch weitere Ausführungsbestimmungen auszuarbeiten, unter anderem Basisinformationsblätter oder Leistungsinformationen. Mit der Einführung erster PEPP-Lösungen wir daher frühestens im Jahr 2021 zu rechnen sein.

Auswirkungen von PEPP für Deutschland
Für die deutsche Altersversorgungslandschaft wird PEPP nur eine Ergänzung für das seit Jahrzehnten etablierte 3-Säulen-System sein. Die Möglichkeiten der Altersvorsorge werden damit sicher nicht übersichtlicher. Das PEPP bringt aber unbestreitbare Vorteile vor allem für diejenigen, die aus privaten oder beruflichen Gründen in ein anderes Mitgliedsland der EU ziehen. Es zieht mit um und kann unverändert weitergeführt werden. Und der problemlos mögliche Wechsel von einem zu einem anderen PEPP-Anbieter wird den Druck auf den Gesetzgeber, aber auch auf die Anbieter der heutigen Altersvorsorgeprodukte hinsichtlich Flexibilität und Portabilität nach unserer Einschätzung deutlich erhöhen.

Michael Hoppstädter, Geschäftsführer, Longial