20. Februar 2019

Longial erweitert ihre AdministrationsServices

Seit Jahren steigen die regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Versorgungsträger. Durch die EbAV-II-Richtlinie der Europäischen Union und die weiterhin bestehende Niedrigzinsphase wächst der Verwaltungsaufwand bei Versorgungsträgern. Welche Lösungen gibt es?


Neben der EbAV-II-Richtlinie der Europäischen Union machte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mit Informationen zur finanziellen Stabilität zum Beispiel bei Pensionskassen Schlagzeilen. Denn die Niedrigzinsphase erfordert bei vielen Kassen eine Absenkung des Rechnungszinses und infolgedessen eine Erhöhung der Deckungsrückstellung. Gleichzeitig schrumpfen viele kleinere Pensionskassen, da sie nicht mehr für Neuzugänge offen sind. Das wiederum erhöht den relativen Verwaltungsaufwand. Beide Entwicklungen belasten Versorgungsträger finanziell erheblich – aber auch die Anforderungen an die Organe der Versorgungsträger wie Vorstände und Aufsichtsräte steigen drastisch an.

Dienstleistung für Versorgungsträger
Seit vielen Jahren betreut und begleitet die Longial Versorgungsträger wie zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke, Pensionskassen und Sterbekassen. Die Dienstleistungen umfassen zum einen versicherungsmathematische Tätigkeiten und Funktionen. So stellt die Longial für mehrere Versorgungsträger den sogenannten Verantwortlichen Aktuar, eine in § 141 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) definierte Funktion. Diese umfasst versicherungsmathematische Berechnungen zur  Deckungsrückstellung sowie die Modellierung der Verpflichtungen für sogenannte Asset-Liability-Studien. Darüber hinaus begleiten die Longial-Aktuare die Versorgungsträger im Jahresabschluss, bei Gesprächen und Prüfungen der BAFin und bei der Kalkulation ihrer jeweiligen Tarife.

Übernahme der Administrationsdienstleistungen
Zum anderen erbringt die Longial für verschiedene Versorgungsträger Administrationsdienstleistungen. Administration bedeutet hier, dass Longial alle Vorgänge im Bestand der Versorgungsberechtigten fallabschließend bearbeitet. Das beginnt mit der Aufnahme neuer Versorgungsberechtigter, führt über die Bearbeitung aller Veränderungen, zum Beispiel durch Ausscheiden, Änderung des Beschäftigungsgrades, Versorgungsausgleich bei Ehescheidung bis hin zur Abrechnung und Auszahlung der laufenden Versorgungsleistungen.

Übernahme der „Geschäftsstelle“ ab 1.1.2019
Diese umfassenden Dienstleistungen hat die Longial zum 1.1.2019 erweitert. Zu den beschriebenen Leistungen stellt die Longial den Versorgungsträgern nun auch die „Geschäftsstelle“ zur Verfügung. Die Geschäftsstelle umfasst beispielsweise die Buchführung, das Beitragsinkasso, den Jahresabschluss und die BAFin-Kommunikation.

Somit entlastet die Longial Versorgungsträger im Wege der Funktionsausgliederung von allen Aufgaben: Veränderungen in der Gesetzgebung und in der Aufsicht werden geprüft und die entsprechenden Abläufe und Prozesse für die Versorgungsträger angepasst. In aller Regel führt die Funktionsausgliederung auf die Longial auch zur Reduzierung der Verwaltungskosten der Versorgungsträger – ein meist gern gesehener Nebeneffekt.

Michael Hoppstädter, Geschäftsführer, Longial