25. September 2025
KI in der betrieblichen Altersvorsorge: Wann ihr Einsatz sinnvoll ist
In diesem Spannungsfeld kann Künstliche Intelligenz (KI) gezielt unterstützen – unter anderem in vier Bereichen:
1. Effizienzsteigerung und Kostenoptimierung
KI-gestützte Systeme wie Chatbots und virtuelle Assistenten automatisieren wiederholende und zeitintensive Prozesse, etwa beim Onboarding neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Verwaltung von Vertragsdaten oder der Bearbeitung von Leistungsanträgen. Die Folgen sind kürzere Reaktionszeiten, weniger Fehler in der Administration und eine spürbare Entlastung im Backoffice.
2. Schnittstellenmanagement und Systemintegration
Intelligente Schnittstellenlösungen ermöglichen es, Daten aus HR-Systemen, von Versicherern und externen Partnern automatisiert bereitzustellen. Der Datenaustausch erfolgt nicht nur schneller, sondern auch sicherer – dank KI-basierter Mechanismen, die den Schutz sensibler Informationen erhöhen. So entsteht die Basis für eine durchgängige Digitalisierung der bAV-Prozesse und ein zentraler Zugang zu relevanten Dokumenten und Services – jederzeit und ortsunabhängig für Arbeitgeber, HR und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
3. Datenanalyse und Prognosefähigkeit
Die bAV erzeugt große Datenmengen – von individuellen Beitragsverläufen über demografische Kennzahlen bis hin zu Kapitalmarktdaten. KI-Anwendungen können in diesen Datenstrukturen Muster erkennen, Zusammenhänge analysieren und darauf basierende Prognosen erstellen.
Dies ermöglicht zum Beispiel:
- vorausschauende Rückstellungsplanung unter verschiedenen wirtschaftlichen Szenarien,
- Kündigungsprognosen zur Mitarbeiterbindung,
- dynamische Anpassung der Risikobewertung von bAV-Portfolios,
- verfeinerte Kapitalmarktprognosen.
Das Ergebnis: mehr Planungssicherheit und frühzeitige Risikobewertung im Bestand.
4. Compliance
Die Einhaltung regulatorischer Anforderungen (z. B. DSGVO, BaFin-Vorgaben) hat in der bAV höchste Priorität. KI-Systeme können potenzielle Verstöße und Anomalien frühzeitig erkennen, beispielsweise durch die Analyse von Transaktionsdaten oder Verhaltensmustern. Das stärkt nicht nur Datensicherheit und -integrität, sondern entlastet auch Compliance-Abteilungen.
Der Einsatz von KI muss sicher sein
Künstliche Intelligenz ist ein Innovations- und Effizienztreiber, der auch für den Bereich der bAV erhebliche Potenziale verspricht. Leider ist dieser Fortschritt nicht ohne neue Risiken zu haben: technologische Abhängigkeit, analytische Biases (Verzerrungen bzw. Fehleinschätzungen) oder schwer erkennbare Einfallstore für Cyberkriminalität erfordern im Betrieb eine angemessene Governance, kontinuierliche Überprüfung und eine fachliche Überwachung der KI-Modelle. Unternehmen müssen selbstverständlich sicherstellen, dass ihre KI-Anwendungen transparent, nachvollziehbar und rechtlich sicher betrieben werden. Die erste Stufe der EU-KI-Verordnung ist Anfang dieses Jahres mit zahlreichen Anforderungen an Transparenz, Risikomanagement und Kompetenzsicherung in Kraft getreten. Relevant ist unter anderem, dass KI-Anwendungen nicht unkontrolliert Entscheidungen treffen dürfen, sondern dass stets ein menschlicher Kontrollmechanismus bestehen muss.
Jenseits der künftig noch weiter zunehmenden Regulierung sollten Betreiber und Nutzer neuer Technologien aber auch im eigenen Interesse sicherstellen, dass deren Einsatz stets verantwortungsvoll gestaltet und von allen Beteiligten aktiv und bewusst mitgetragen wird.