15. November 2018

Europäische Bemühungen zur Altersvorsorge – Neues zu PEPP

Die Bestrebungen zur Einführung eines europaweit einheitlichen privaten Vorsorgeproduktes (Pan-European Private Pension Product – PEPP) geht nach der Befragung und Anhörung aller möglichen Beteiligten in 2016 und 2017 nun die nächsten Schritte.


Bisherige Entwicklungen
Nach Vorarbeit der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) hat die EU-Kommission am 29. Juni 2017 einen legislativen Vorschlag für das europaweite, private Altersvorsorgeprodukt PEPP vorgelegt. Ziel dieses Produktes ist es, die private Altersvorsorge mit einer EU-weit einheitlichen Lösung attraktiver zu gestalten. Die bisherigen Entwicklungen sowie Kritik und Fragen gibt es hier.

Die nächsten Schritte
Inzwischen geht die Diskussion über PEPP in die nächste Runde. Der Europäische Rat hat sich auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt und den Ratspräsidenten am 19. Juni beauftragt, mit dem Europäischen Parlament Verhandlungen über die Ausgestaltung eines PEPP aufzunehmen.

Am 4.9.2018 verabschiedete der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) im Europäischen Parlament den Bericht über den legislativen Vorschlag der EU-Kommission vom Juni 2017 für die Einführung von PEPP. Zudem veröffentlichte der Ausschuss eine Empfehlung zur steuerlichen Behandlung des Altersvorsorgeprodukts PEPP.

Im Grunde trägt der ECON-Bericht die Vorschläge der EU-Kommission mit, hat aber bezüglich des möglichen Anbieterkreises einen neuen Vorschlag mit aufgenommen. Auch die steuerlichen Empfehlungen der EU-Kommission trägt ECON im Kern mit, schlägt aber dennoch vor, folgende Maßnahmen zu prüfen:

  • Analyse der bestehenden steuerlichen Anreize für individuelle Altersvorsorgeprodukte und Bewertung ihrer Kosten, Wirksamkeit und Umverteilungseffekte sowie gegebenenfalls die Beseitigung von Ineffizienzen und regressiven Auswirkungen
  • Gleiche Steuervergünstigung für ein PEPP wie für einzelstaatliche private Altersvorsorgeprodukte. Auch dann, wenn die Merkmale eines PEPP nicht vollständig allen nationalen Kriterien entsprechen
  • Gewährleistung einer spezifischen, unionsweit einheitlichen Steuervergünstigung für PEPP, die die Mitgliedsstaaten in einem multilateralen Steuerabkommen vereinbaren.

Damit ist der Weg für Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat nun frei. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf der Verhandlungen und über die daraus resultierenden auf dem Laufenden halten.

Michael Hoppstädter, Geschäftsführer, Longial