20. Februar 2019

Doppelverbeitragung von Betriebsrenten – es geht weiter!

Nachdem wir im Weitblick 4/2018 einen Überblick über die Doppelverbeitragung gegeben und über Initiativen auf politischer Ebene berichtet haben, scheint das Thema nunmehr

an Fahrt aufzunehmen (Weitblick 4/2018).

CDU-Parteitag im Dezember 2018
Der CDU-Parteitag hat sich mit großer Mehrheit für die Abschaffung der vollen Krankenversicherungspflicht, der sogenannten Doppelverbeitragung, in der Auszahlungsphase der bAV ausgesprochen. Zuletzt schwenkte sogar der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen um, der nun einen halbierten Beitragssatz für Betriebsrentner befürwortet –allerdings in der Erwartung, dass die fehlenden Einnahmen der Kassen irgendwie kompensiert werden. Eine Halbierung des Beitragssatzes ohne Kompensation würde für die Krankenkassen teuer werden: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schätzt die Mindereinnahmen auf 2,5 Milliarden Euro im Jahr.

SPD unterstützt die Pläne der CDU
Nach dem CDU-Parteitagsbeschluss zur Abschaffung der Doppelverbeitragung bei den Betriebsrenten hat die SPD den Gesundheitsminister aufgefordert, dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzesantrag vorzulegen.

Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Das BMG hat nun einen Referentenentwurf erarbeitet, der die Doppelverbeitragung beenden soll. Nach verschiedenen Medienberichten (unter anderem in Focus und Handelsblatt) gilt eine künftige Rückkehr zum früheren „halben“ Beitragssatz als wahrscheinlich. Eine rückwirkende Erstattung der Beiträge ab dem Jahr 2004 ist anscheinend ausgeschlossen. Allerdings steht wohl auch dort die Ressortabstimmung noch aus. So scheint zumindest das lange Hin- und Hergeschiebe der Verantwortlichkeiten zwischen Gesundheits- und Finanzministerium geklärt. Nach wie vor offen ist, wie die Beitragsausfälle in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von ca. 2,5 bis 2,9 Milliarden Euro genau kompensiert werden sollen. Aus dem Referentenentwurf geht nun hervor, dass der Zuschuss des Bundes zur Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung um 2,5 Milliarden Euro erhöht werden soll. Im Übrigen sollen die Beitragszahler die Ausfälle finanzieren, wobei auch die aktuell vorhandenen Finanzreserven der Krankenkassen herangezogen werden.

Fazit:

Der Wille zur Neuregelung ist da, ein Ende der Doppelverbeitragung scheint in Sichtweite. Jetzt geht es um die schnelle Umsetzung. Es gilt nun, den weiteren Weg des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten. Insbesondere bleibt spannend, ob die Finanzierung – wie angedacht - letztendlich umgesetzt wird.

Anja Sprick,  Justiziarin, Recht | Steuern, Longial