26. Mai 2021

Digitale Rentenübersicht: Ein To-do für Arbeitgeber?

Am 11.2.2021 wurde das „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist ein wichtiges Vorhaben der aktuellen Regierungskoalition noch kurz vor Ende der Legislaturperiode umgesetzt worden.


Was soll die digitale Rentenübersicht erreichen?
Das Ziel der digitalen Rentenübersicht ist eindeutig: „Eine planvolle Absicherung des eigenen Lebensstandards im Alter erfordert eine gute Informationsbasis. […] Die aktuell von vielen Anbietern und Trägern der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge regelmäßig zur Verfügung gestellten Informationen oder Standmitteilungen weisen deutliche Unterschiede in der Darstellung auf, sind für die Bürgerinnen und Bürger nicht immer leicht verständlich und nur sehr bedingt geeignet, einen Gesamtüberblick über die bereits erreichten oder erreichbaren Versorgungsleistungen im Alter zu erhalten.“ (Auszug aus der Begründung zum Referentenentwurf)

Das wird mit der digitalen Rentenübersicht besser und übersichtlicher werden. Über ein Portal wird die Rentenübersicht für alle jederzeit digital abrufbar sein. Dazu wird unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund eine zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht eingerichtet. Für den Aufbau der Grundlagen und der Infrastruktur wird ein Zeitraum von 21 Monaten veranschlagt. Danach beginnt eine erste Betriebsphase mit Versorgungsträgern, die sich freiwillig dazu anmelden. Erst nach der ersten Betriebsphase und einer sich daran anschließenden angemessenen Übergangsfrist werden Versorgungsträger gesetzlich verpflichtet, sich an die „zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht“ anzubinden.

Allein an diesem Zeitplan ist zu erkennen, dass bis zu einer verpflichtenden Anbindung von Versorgungsträgern noch einige Jahre vergehen werden. Für „andere Anbieter“ – und dazu zählen nach der Begründung zum Referentenentwurf explizit auch „Anbieter von Direktzusagen“, also Arbeitgeber – wird es (bis auf Weiteres?) bei einer freiwilligen Anbindung bleiben.

i Was ist zu tun?

Für Arbeitgeber bringt die digitale Rentenübersicht aktuell keinen konkreten Handlungsbedarf mit sich. Unter der Überschrift „employer branding“ und „social marketing“ kann ein Unternehmen aber schon heute Lösungen zur digitalen Betriebsrentenübersicht schaffen. Verschiedene Dienstleister und Produktanbieter bieten digitale Portallösungen an, zum Beispiel zur Direktversicherung. Daran können sich Unternehmen üblicherweise kostenfrei anbinden lassen. Damit stehen den Arbeitnehmern schon mal alle relevanten Informationen zur Betriebsrente rund um die Uhr digital zum Abruf zur Verfügung.

Weitere Infos unter: weitblick@longial.de


Haben Sie Interesse an Portallösungen für die bAV in Ihrem Unternehmen – kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne.

Michael Hoppstädter, Geschäftsführer, Longial
(Seit 1993 im Bereich der betrieblichen Altersversorgung aktiv. Als Dozent | Referent für die Campus Institut AG im Studium Betriebswirt bAV (FH), die Deutsche Makler Akademie und weitere mehr tätig.)