06. Dezember 2023

Aktuelles zum Jahresabschluss bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen

Und jährlich grüßt das Murmeltier…


bei den meisten Unternehmen steht zum 31.12. der Jahresabschluss an. In diesem Zusammenhang sind die Pensionsverpflichtungen für die Steuer- und Handelsbilanz zu ermitteln. Für international agierende Unternehmen oder deren Töchter ist gegebenenfalls eine Bewertung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) erforderlich. Um im Jahresabschluss keine bösen Überraschungen zu erleben, stellen wir Ihnen im Folgenden die Besonderheiten beim diesjährigen Jahresabschluss zusammen.

HGB-Rechnungszins
Der nach § 253 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) für die Diskontierung von Pensionsrückstellungen zu verwendende Zins beträgt zum 31.12.2023 laut unseren aktuellen Prognosen 1,83 Prozent (Zehn-Jahres-Durchschnitt) beziehungsweise 1,76 Prozent (Sieben-Jahres-Durchschnitt), wobei der letztgenannte Zins nur zur Ermittlung der Ausschüttungssperre bei Pensionsverpflichtungen genutzt wird. Wir haben nun erstmalig den Fall, dass der Rechnungszins im Vergleich zum letzten Bilanzstichtag gestiegen ist. Während in den letzten Jahren also stets ergebniswirksame Aufwände aus der Änderung des Rechnungszinses in der Bilanz auszuweisen waren, entstehen zu diesem Stichtag Zinsänderungserträge.

Zinsentwicklung IFRS/US-GAAP
Während der handelsbilanzielle Zins aufgrund der langjährigen Durchschnittsbildung nur langsam steigt, schlägt sich das aktuelle hohe Niveau der Marktzinsen direkt auf die Zinsen bei der Bewertung nach IFRS/US-GAAP nieder. Für Mischbestände empfehlen wir aktuell einen Zins gemäß der International Accounting Standards (IAS 19) von 4,25 Prozent zum 31.12.2023. Das entspricht einem Anstieg von etwa dreieinhalb Prozent im Vergleich zum Bilanzstichtag 31.12.2022 und führt zu hohen versicherungsmathematischen Gewinnen, die erfolgsneutral über das Other Comprehensive Income (OCI) im Eigenkapital zu erfassen sind.

Inflation und Rentenanpassungen
Für die Eurozone erwartet die Europäische Zentralbank (EZB) für das Jahr 2023 eine Inflation in Höhe von 5,6 Prozent. Gleichzeitig geht die EZB davon aus, dass die Inflation bis Ende 2025 kontinuierlich auf das langfristig angestrebte Niveau von zwei Prozent (bis 2,1 Prozent) absinken wird.

Bei der Anpassung von Renten ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI) häufig maßgebend. Wir gehen beim VPI aber ebenfalls von einem weiteren Rückgang der Inflation aus und erwarten mittelfristig, dass die Zielgröße von zwei Prozent erreicht wird.

Aufgrund der hohen Duration von Pensionsverpflichtungen, ist auch der Rententrend entsprechend langfristig zu wählen. Trotz der aktuell hohen Inflation empfehlen wir daher die Wahl des Rententrends zwischen 2,0 und 2,4 Prozent. Insbesondere bei einer Anpassung der Renten alle drei Jahre kann es angemessen sein, die in den letzten beiden Jahren aufgelaufene und bereits feststehende VPI-Entwicklung zu berücksichtigen. Dies geschieht technisch dadurch, dass die laufenden Renten in der mathematischen Bewertung zusätzlich zum langfristig gewählten Rententrend einmalig um einen entsprechenden Faktor individuell erhöht werden. 

PSV-Beitragssatz 2023
Der Aufsichtsrat des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) hat mitgeteilt, dass der Beitragssatz für das Jahr 2023 1,9 Promille beträgt. Dieser Beitragssatz multipliziert mit der PSV-Bemessungsgrundlage, die Unternehmen dem PSV zum Stichtag 31.12.2022 gemeldet haben, ergibt den 2023 zu entrichtenden Beitrag an den PSV.

Richard Breese, Aktuar (DAV), Sachverständiger IVS, Leiter Aktuarielle Services 1, Longial