Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2023 – 3 AZR 221/22
Die betriebliche Altersversorgung darf auf das Einkommen und den Arbeitsumfang der letzten Jahre vor dem Ruhestand abstellen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat nämlich entschieden, dass auch Teilzeitkräfte, die zuvor einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen waren, hierdurch nicht unzulässig benachteiligt werden, da dies dem legitimen Zweck diene, den zuletzt erarbeiteten Lebensstandard beizubehalten. | mehr