Ausgabe 03/2023

EDITORIAL

Betriebliche Altersversorgung im Blick

Guten Tag,

heute laden wir Sie wieder herzlich zur Lektüre unseres Newsletters Weitblick ein. Was gibt es Neues und Wissenswertes aus der Welt der bAV? 

Ein neues Tool für Versicherte ist derzeit in aller Munde – das Online-Portal „Digitale Rentenübersicht“ – doch hält es, was es verspricht? Dieser Frage gehen wir in der Rubrik „Aktuelles“ nach. Lesen Sie außerdem, wie der PSV-Beitrag für 2023 nach aktuellen Prognosen ausfallen wird.

Die Rubrik „Praxis“ beschäftigt sich mit der Frage, ob die laufenden Betriebsrenten angesichts der gestiegenen Inflation eher nach dem Verbraucherpreisindex oder nach der Nettolohnentwicklung angepasst werden sollten. Welche Variante für Arbeitgeber sinnvoller ist und worauf bei einem Wechsel des Anpassungsmaßstabs geachtet werden sollte, lesen Sie hier.

Ein weitreichendes Urteil zum Thema Teilzeit und bAV wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 3 AZR 221/22 gefällt – danach können Arbeitnehmende schlechter als erwartet dastehen, wenn nur das in den letzten zehn Jahren vor Renteneintritt gezahlte Teilzeit-Gehalt als Grundlage herangezogen wird, auch wenn diese zuvor lange vollzeitbeschäftigt waren. Lesen Sie dazu gerne mehr unter „Recht“.

Zwei Urteile im Rahmen der Geschäftsführer-Versorgung stehen in der Rubrik „Finanzen und Steuern“ im Mittelpunkt: Zunächst das BFH-Urteil I R 41/19, wonach ein paralleler Bezug von Gehalt und bAV-Leistungen unter bestimmten Bedingungen auch bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich anzuerkennen sei. Im zweiten Beitrag geht es um das Urteil des FG Nürnberg 1 K 503/21 zum steuerlichen Höchstzins, der für die Bestimmung von zugesagten Leistungen aus einer Umwandlung von Entgeltbeiträgen angesetzt werden darf.

Was versteht man unter einer internen und externen Teilung beim Versorgungsausgleich? Dies beleuchten wir schließlich in der Rubrik „Hätten Sie’s gewusst“?

Sie haben Fragen zu diesen und weiteren Themen rund um die bAV oder wünschen sich eine individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Beratung? Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung: weitblick@longial.de 


Ihre Longial-Geschäftsleitung

AKTUELLES

Prognostizierter PSV-Beitrag 2023 liegt bei rund 2,0 Promille

Der Pensions-Sicherungs-Verein aG, beauftragt mit dem Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei Insolvenz des Arbeitgebers, hat auf seiner letzten Mitgliederversammlung eine erste Prognose zur Höhe des Beitragssatzes für 2023 abgegeben. | mehr

Digitale Rentenübersicht – Erster Erfahrungsbericht der Longial-Experten

Am Freitag, den 30.06.2023, startete die Digitale Rentenübersicht mit der Freischaltung des Online-Portals für die breite Öffentlichkeit in die Pilotphase. Das Portal ist als Minimum Viable Product (MVP) mit öffentlichem Testbetrieb und als die erste Entwicklungsstufe für viele in den nächsten Jahren folgende Ausbaustufen zu verstehen. | mehr

PRAXIS

Rentenanpassungen alle drei Jahre wieder - VPI, Nettolohnanpassung oder Wechsel der Methode?

Nach dem Betriebsrentengesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob die laufenden Leistungen an die Geldentwertung angepasst werden müssen. Die für jede Betriebsrente individuellen Stichtage für eine Anpassung können zur Vereinfachung auf einen einheitlichen Stichtag im Jahr oder sogar im dreijährigen Turnus gebündelt werden. | mehr

RECHT

Endgehaltsbezogene Betriebsrente und Teilzeit

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2023 – 3 AZR 221/22
Die betriebliche Altersversorgung darf auf das Einkommen und den Arbeitsumfang der letzten Jahre vor dem Ruhestand abstellen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat nämlich entschieden, dass auch Teilzeitkräfte, die zuvor einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen waren, hierdurch nicht unzulässig benachteiligt werden, da dies dem legitimen Zweck diene, den zuletzt erarbeiteten Lebensstandard beizubehalten. | mehr

FINANZEN | STEUERN

Zum zeitgleichen Bezug einer Geschäftsführer-Vergütung und einer Versorgungsleistung

Ein paralleler Bezug von Gehalt und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung kann - unter bestimmten Bedingungen - auch bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich anzuerkennen sein. So urteilte jüngst der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 15.3.2023 – I R 41/19 und korrigierte damit zum Teil seine bislang vertretene Auffassung. | mehr

Zur Angemessenheit der Verzinsung von Beiträgen für eine Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Wird einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine auf Entgeltumwandlung beruhende Versorgungszusage erteilt, ist anhand eines externen Fremdvergleichs eine Prüfung auf Angemessenheit der Verzinsung der Beiträge vorzunehmen. Nach Ansicht des Finanzgerichts Nürnberg ist ein Zins von 6 Prozent pro Jahr bei ausreichend langer Anwartschaftsdauer steuerlich anzuerkennen (Urteil vom 25.10.2022 – 1 K 503/21). | mehr

HÄTTEN SIE'S GEWUSST?

… was unter einer internen und externen Teilung zu verstehen ist?

Bei einer Scheidung teilt das Familiengericht auch die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung hälftig unter den Ehe- beziehungsweise Lebenspartnern auf. Dies geschieht innerhalb des Versorgungsausgleichsverfahrens. Dadurch sollen nach der Scheidung zwei eigenständige soziale Sicherungen entstehen. | mehr

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