ausgabe 01/2014
WEITBLICK der longial newsletter
 




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editorial      

Betriebliche Altersversorgung im Blick

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Sie erhalten heute die erste Ausgabe unseres Newsletters „WEITBLICK“ im neuen Jahr. Wir möchten Ihnen auch 2014 wieder viele interessante Themen zur betrieblichen Altersversorgung vorstellen, Hintergründe aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten und Lösungsansätze für unterschiedliche Problemstellungen anbieten.
 
Zunächst in eigener Sache: Wir freuen uns über die personelle Verstärkung unseres Teams im Bereich Consulting. Michael Hoppstädter ist seit dem 1. Januar 2014 bei der Longial und leitet diesen Bereich. Zuvor war er bei der Talanx Pensionsmanagement AG als Senior-Berater und Teamleiter der zentralen bAV-Spezialisten tätig.
 
Longial versteht sich als der Pensionsberater mittelständischer Unternehmen in Deutschland: eigenständig und neutral, mit ganzheitlichem Beratungsansatz und vollumfänglichem Dienstleistungsspektrum. Dazu bieten wir unseren Kunden auch die Möglichkeit, Produktlösungen zur betrieblichen Altersversorgung und allen weiteren betrieblichen Vorsorgethemen einzurichten. Und das, ganz im Sinne unserer Philosophie, anbieterunabhängig durch die Kooperation mit ebenfalls eigenständigen und neutral agierenden Versicherungsmaklern.
 
Darüber hinaus runden wir unser Leistungsspektrum im Bereich der Finanzierung und Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen weiter ab. Durch die Kooperation mit einem Dienstleister für Treuhandlösungen stehen unseren Kunden ab sofort auch sog. CTA-Modelle zur Verfügung, durch die nicht nur Pensionsverpflichtungen finanziert und „ausgelagert“, sondern auch Langzeit-/Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitmodelle gegen Insolvenz gesichert werden können.
 
In der vorliegenden Ausgabe des Weitblick beschäftigen wir uns mit den aktuellen Themen wie Portabilität, Zinsschmelze, Sozialversicherungsrechtlichen Größen und BAG- Urteilen, die für die bAV auch in 2014 weiter relevant sein werden. Ein Blick nach Großbritannien zeigt, wie unsere englischen Nachbarn die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung vorantreiben.
 
Sollten Sie zu diesen und weiteren Themen rund um die betriebliche Altersversorgung Fragen haben oder eine tiefer greifende Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Pensionsexperten gerne zur Verfügung.

Gefällt Ihnen unser Newsletter, freuen wir uns, wenn Sie ihn weiter-
empfehlen.


Ihre Longial-Geschäftsleitung



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aktuelles      

bAV-Themen 2014: Rückblick / Ausblick

BAG-Urteil

Auch im abgelaufenen Jahr beschäftigten uns die Auswirkungen des BAG-Urteils vom 15.05.2012 zur Regelaltersgrenze in erheblichem Umfang.
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Koalitionsvertrag: Aussichten auf die bAV 2014

Um die Verbreitung der bAV in den KMUs (kleinere und mittlere Unternehmen) stärker zu fördern, ist die Veränderung der Rahmenbedingungen ein absolutes Muss.
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Informationen von unseren Partnern aus dem International Benefits Network (IBN)

Großbritannien: Automatic Enrolment – Obligatorium mit Opting-out- und Opting-in-Option
 
Ähnlich wie in Deutschland ist auch in Großbritannien der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung bisher nur unzureichend.
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praxis      

Rechtsanspruch auf Portabilität in der Attraktivitätsklemme

Arbeitnehmer haben gemäß § 4 Abs.3 BetrAVG den Rechtsanspruch, ihre gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften vom alten Arbeitgeber auf den neuen Arbeitgeber bzw. dessen Versorgungsträger in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zu übertragen. 
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recht      

Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs – BAG-Urteil vom 13.11.2012 – 3 AZR 444/10

Mit seiner vorliegenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Begründung an die bisherige BAG-Rechtsprechung zum Widerruf von Versorgungszusagen wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens angeknüpft.
mehr...


finanzen      

BAG bestätigt Wirksamkeit von Treuhandkonstruktionen bei Insolvenz

Mit Urteil vom 18.7.2013 (6 AZR 47/12) hat das BAG entschieden, dass sogenannte CTA-Konstruktionen (Contractual Trust Arrangements) grundsätzlich insolvenzfest sind.
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