ausgabe 02/2011







13. April 2011

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praxis      

Bindungswirkung der betrieblichen Altersversorgung

Viele Arbeitgeber haben in letzter Zeit die betriebliche Altersversorgung (bAV) als Instrument der Mitarbeiterbindung wiederentdeckt. Nachdem viele Unternehmen Anfang des letzten Jahrzehnts noch versucht hatten, die bAV über Entgeltumwandlungsmodelle auf den Mitarbeiter zu verlagern, ist sie als freiwilliges Leistungsangebot des Arbeitgebers wieder stärker in den Mittelpunkt personalpolitischer Überlegungen gerückt. Und das obwohl der Gesetzgeber durch die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen und neu geregelter Übertragungsmöglichkeiten die Bindungswirkung der bAV eher geschwächt hatte.

Nach einer Studie von TNS Infratest aus 20101) sind über 70 Prozent der befragten Unternehmen mit dem Einfluss der bAV auf die Mitarbeiterbindung mindestens zufrieden, über 25 Prozent gaben sogar an, voll zufrieden zu sein. Ob dieses Ergebnis auch mit der Wertschätzung der Mitarbeiter übereinstimmt, kann aus der Studie nicht abgeleitet werden. Unsere Erfahrung zeigt jedenfalls Folgendes: Arbeitgeber, die intelligente Versorgungslösungen anbieten und es auch schaffen, diese regelmäßig in das Blickfeld der Belegschaft zu bringen, erzeugen eine wesentlich höhere Wertschätzung für das betriebliche Versorgungswerk, als Unternehmen, die mitunter mit beträchtlichem Aufwand „Gutes tun“, aber nicht darüber reden.

Angesichts der sich abzeichnenden Verknappung qualifizierter Arbeitskräfte wird es zunehmend wichtiger, bereits vorhandene Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Ein modernes und attraktives Vergütungspaket, zu dem auch das Angebot einer aus Sicht des Arbeitnehmers wahrnehmbaren bAV gehören sollte, ist dafür eine Grundvoraussetzung. Dabei reicht es oft schon aus, die bestehenden Vergütungsbestandteile genau unter die Lupe zu nehmen und ihren Wirkungsgrad zu hinterfragen. Häufig lassen sich im Vergütungskatalog Positionen finden, deren Wirkung unter der Abgabenlast verpufft und sinn- und wirkungsvoller eingesetzt werden können, z.B. zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung.

1) Quelle: TNS Infratest – Firmen-FMDS 2010

Fazit:

Der Einfluss der bAV auf die Mitarbeiterbindung wird aus Sicht der Unternehmen geschätzt. Dennoch versäumen es viele Unternehmen, dieses freiwillige Leistungsangebot angemessen hervorzuheben. Wenn die Bindungswirkung hoch eingeschätzt wird, aber zusätzlicher Aufwand für die bAV vermieden werden soll, empfiehlt es sich, bestehende Vergütungsbestandteile auf wirkungsvollere Verwendung hin zu untersuchen.

Stefan Suhre, Geschäftsführer der Longial

 

 


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