ausgabe 04/2013







6. November  2013

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Wichtige Rentenreformen in den Niederlanden

In den kommenden 10 Jahren wird sich auch in den Niederlanden das Rentenalter von 65 auf 67 Jahren erhöhen. Dies hat nicht nur massive Auswirkungen auf die Rentner zur Folge sondern auch auf die Arbeitgeber. Arbeitsverträge sind erneut wegen der Anpassung der Leistungen der staatlichen Rentensysteme anzupassen und Arbeitgeber müssen sich auf eine alternde Belegschaft einstellen.

Rentengesetz 2014

Die wesentlichste und unmittelbarste Auswirkung zeigt sich in der 2. Säule, der betrieblichen Altersversorgung. Denn bereits ab 01.01.2014 gilt dort ohne Übergangsfristen das neue Pensionierungsalter von 67 Jahren. Bei den leistungsorientierten Versorgungsplänen wird für den Future Service der maximale Steigerungssatz von derzeit 2,25 Prozent p. a. (Alter 65) ab dem 01.01.2014 auf 2,15 Prozent p. a. (Alter 67) reduziert. Ähnliches gilt für den altersabhängig festgelegten Maximalbeitrag in beitragsorientierten Plänen, der um jeweils 15 Prozent reduziert wird. Ca. 60 Prozent aller bestehenden Versorgungswerke sind hiervon betroffen und müssen angepasst werden.

Wie zu beobachten ist, haben sich Träger von Versorgungssystemen, z. B. Lebensversicherer und Pensionsfonds, verschiedene Lösungen überlegt, wie sie auf die neue Gesetzgebung reagieren werden und welche Empfehlungen sie gegenüber ihren Kunden aussprechen wollen. Ob die jeweils vorgeschlagene Lösung im Arbeitgeber- und/oder Arbeitnehmerinteresse ist und welche Bedeutung sie auf der Leistungsseite hat, sollte von unabhängiger und fachlich profilierter Seite analysiert und bewertet werden.

Steuerliche Auswirkungen

Alle Versorgungspläne, die durch die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen betroffen sind, müssen bis zu diesem Jahresende umgestellt werden. Anderenfalls könnte es zur Folge haben, dass die in 2014 und den Folgejahren geleisteten Beiträge nicht länger steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können und erworbene Anwartschaften von den Arbeitnehmern als Einkünfte zu versteuern sind.

Weitere Änderungen ab 2015 in Sicht

Zusätzlich zu diesen Änderungen beabsichtigt die Regierung ab 2015, die steuerlich anerkannten Höchstbeiträge weiter zu reduzieren. Für DB-Pläne soll der Maximalsatz von 2,15 Prozent auf 1,75 Prozent beschränkt werden. Ähnliches wird für DC-Pläne gelten. Hier soll der jeweilige Maximalbeitrag um weitere 18 Prozent gekürzt werden. Ferner ist geplant, das pensionsfähige Einkommen auf 100.000 EUR zu begrenzen.

Fazit:

Anders als in Deutschland gibt es in den Niederlanden in betrieblichen Versorgungsplänen keine geburtsjahrgangsabhängige Staffel zur Erreichung der neuen Regelaltersgrenze von 67. Sie gilt mit Beginn des Jahres 2014. Für Unternehmen, die in ihren niederländischen Gesellschaften betriebliche Versorgungswerke eingerichtet und bislang auf die kommende Neuregelung noch nicht reagiert haben, besteht deshalb unmittelbarer Handlungsbedarf.

Joris Kuenen, Meeus Assurantien B.V., Amsterdam, Niederlande

HGB - Zinsschmelze ? Verschärfung der handelsbilanziellen Situation

Die Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt erreichen nun auch verzögert die betriebliche Altersversorgung von Unternehmen jeglicher Größenordnung. Gesellschaften, die ihre betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer ?unmittelbaren Versorgungszusage? durchführen, müssen davon ausgehen, dass je nach Struktur des Versorgungswerks außerordentliche Erhöhungen der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz auf sie zukommen werden. Diese werden sich unmittelbar auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die Ausschüttungsfähigkeit des Unternehmens in den kommenden Geschäftsjahren auswirken.

Der Grund liegt im handelsbilanziellen Bewertungsverfahren: Danach wird der handelsrechtliche Diskontierungssatz für die Bewertung von Rückstellungen aus Altersversorgungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag als 7-Jahres-Durchschnittswert ermittelt. Da zukünftig die Stichtagszinssätze der zinsstarken Jahre 2006 bis 2009 aus dieser Durchschnittsbildung herausfallen, ist bei einem unterstellten Fortbestehen des aktuell niedrigen Renditeniveaus am Markt für Unternehmensanleihen in den nächsten Jahren ein deutliches Absinken des Rechnungszinses die zwingende Folge. Versicherungsmathematische Modelle zeigen, dass in Abhängigkeit von der jeweiligen Versorgungsstruktur allein das heute erwartete Absinken des HGB-Rechnungszinses um 1,5 bis 2 Prozentpunkte innerhalb der nächsten fünf Jahre zu einem außerordentlichen Anstieg der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz um bis zu 35 Prozent führen kann.

Unternehmen sind deshalb gut beraten, sich zeitnah die Auswirkungen der Zinsschmelze auf ihr eigenes Versorgungswerk durch eine versicherungsmathematische Prognoseberechnung ermitteln zu lassen. Führt das Ergebnis der Kalkulation zu der Entscheidung, hierauf reagieren zu müssen, sind die im Einzelfall bestehenden Gestaltungsoptionen unter gleichzeitiger Berücksichtigung der individuellen Unternehmenssituation für ein geeignetes und tragfähiges Konzept genau auszuloten.
Die Ansätze dazu sind vielschichtig: Typische zielführende Erwägungen können neben dem Ausnutzen von bilanziellen Ermessensspielräumen die Änderung der Leistungsplanstruktur oder aber der Aufbau bzw. die Erhöhung von Planvermögen sein, das für die Altersversorgung reserviert wird. In Betracht gezogen werden sollte in diesem Sachzusammenhang auch immer die Option einer Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger. Aber auch andere, weniger übliche Modelle können im Einzelfall den richtigen Weg darstellen.

Fazit:

Erste Erfahrungen zeigen schon heute: Es gibt keinen Königsweg, um die Auswirkungen der Zinsschmelze auf das eigene Versorgungswerk abzufedern. Die von den Unternehmen genutzten Lösungsansätze stehen zumeist nicht isoliert nebeneinander, sondern stellen eine Kombination aus den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dar. Häufig ist auch eine vollständige Egalisierung der erwarteten Auswirkungen auf Grund unternehmensindividueller Gegebenheiten gar nicht erreichbar. Dann sollten aber zumindest Teillösungen realisiert werden. Denn schon jede einzelne handelsbilanzielle Ergebnisteilentlastung trägt dazu bei, das Geschäftsergebnis oder aber die Bonität des Unternehmens zu verbessern.

Oliver Möbs, Prokurist, Consultant bei Longial


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