ausgabe 02/2012







18. April 2012

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13. Handelsblatt Jahrestagung bAV: ein kurzer Rückblick

Unter dem Schwerpunkt "2012: Das Jahr der Reformen in der Altersvorsorge" fand vom 13. bis 15. März 2012 die 13. Handelsblatt Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung in Berlin statt. Longial war in diesem Jahr der Sponsor der erstmals vor Ort durchgeführten TED-Umfragen.

In über 40 Vorträgen und Diskussionsrunden berichteten Referenten aus Politik und Wirtschaft über Themen wie:

  • Anforderungen der EU an die Einrichtung der bAV,
  • Perspektiven einer risikoorientierten PSV-Finanzierung,
  • Unisex-Tarife und Garantiezinssenkung für die bAV sowie
  • bilanzielle und steuerrechtliche Rahmenbedingungen. 

Am Ende des jeweiligen Themenblocks wurden die Veranstaltungsteilnehmer aufgefordert, ihre Meinung zu ausgewählten bAV-Fragestellungen abzugeben. Zum Beispiel wollte Longial wissen, „Welche ist die größte Herausforderung für die bAV in den nächsten Jahren?“. 

Die Antworten zu dieser Frage und weitere interessante Ergebnisse aus der TED-Umfrage erfahren Sie im Beitrag von Dr. Kolvenbach oder unter www.longial.de.

Ines Klinger-Nolle, Marketing | PR bei Longial

EU-Weißbuch zur Altersvorsorge

Am 16. Februar 2012 hat die Europäische Kommission das Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ veröffentlicht.

Die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Weißbücher enthalten Vorschläge für ein gemeinschaftliches Vorgehen der Mitgliedstaaten in einem bestimmten Bereich – so wie hier der Altersvorsorge. Sie sind keine Rechtsakte, sondern enthalten eine Positionsbestimmung der Kommission und knüpfen oftmals an Grünbücher an, die einen Konsultationsprozess auf europäischer Ebene in Gang setzen. Wird ein Weißbuch vom Rat positiv aufgenommen, kann aus ihm ein Aktionsprogramm der Union für den betreffenden Bereich entstehen. Aus diesem wiederum resultiert dann ein Rechtsakt beispielsweise in Form eines Vorschlags für eine Richtlinie oder eine Verordnung.

Das Weißbuch zur Altersvorsorge verfolgt einen ganzheitlichen europäischen Ansatz für Rentenreformen und zwar sowohl für den staatlichen Bereich als auch für die betrieblichen und privaten Altersversorgungssysteme. Grundprinzipien der europäischen Rentenstrategien sind finanzielle Nachhaltigkeit, Angemessenheit und Sicherheit der Renten. Zentrale Ziele für die Reformanstrengungen sind daher:

  • Die Erhöhung der Beteiligung am Arbeitsmarkt sowohl von älteren Menschen, als auch von Frauen, Migranten und Jugendlichen. Die Mitgliedstaaten sollen in diesem Rahmen die Balance von Erwerbs- und Rentenphase verbessern und hierzu unter Einbeziehung der Sozialpartner Vorschläge und Maßnahmen zum Arbeitsmarkt erarbeiten.

  • Die Erhöhung der Alterseinkommen aus Zusatzvorsorge. Diese soll zum einen sicherer und kosteneffizienter werden, zum anderen kompatibler mit den Anforderungen flexibler Arbeitsmärkte sein und gleichzeitig die Mobilität nicht behindern.

  • Die Geschlechtergerechtigkeit als zentrales Thema von Rentenreformen, da Frauen aufgrund kürzerer Erwerbsbiographien höheren Altersarmutsrisiken ausgesetzt sind.

Insbesondere zum zweiten Ziel, unter das auch die betriebliche Altersversorgung fällt, hat die EU-Kommission eine Reihe von Vorschlägen für Maßnahmen benannt. Sie beabsichtigt die Einleitung und Umsetzung umfassender, europaweit einheitlicher Regelungsstandards. Die für die betriebliche Altersversorgung bedeutendsten Vorschläge beziehen sich auf den seit 2007 im EU-Rat blockierten Richtlinienvorschlag für Mindeststandards in der bAV sowie die Frage, ob Regelungen von Solvency II auch für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) vollständig Anwendung finden sollen.

Zu den beabsichtigten Mindeststandards in der bAV zählen beispielsweise die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen, die Dynamisierung von Anwartschaften und die Übertragung von Anwartschaften bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. EU-Kommissar Andor ließ auf der diesjährigen Handelsblatt Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung im März durchblicken, dass nach seiner persönlichen Meinung die Unverfallbarkeitsfristen in Deutschland zu lang wären.

Hinsichtlich der Regelungen zu Solvency II wird mit großer Spannung erwartet, welche konkrete Ausgestaltung die Vorschläge haben werden und ob insbesondere die vollständige Übertragung der Vorgaben zur Eigenmittelausstattung für Versicherungen auch für EbAV Anwendung finden werden. Auf der Handelsblatt Jahrestagung wurde allerdings von Vertretern der EU-Kommission versichert, dass es eine Eins-zu-eins-Übertragung der Regelungen nicht geben werde.

Es bleiben nun die konkreten Regelungen abzuwarten. Auf jeden Fall dürfte es einfacher sein, Richtlinienvorschläge durchzusetzen, da nach dem Vertrag von Lissabon der Rat mit qualifizierter Mehrheit und nicht mehr einstimmig entscheiden muss.

Anja Sprick, Rechtsanwältin bei Longial

TED-Umfrage: Unternehmen sehen Betriebsrenten als erste Wahl bei ergänzender Altersvorsorge – Kommunikation mit Arbeitnehmern muss jedoch verbessert werden

Ergebnisse einer von Longial durchgeführten TED-Umfrage zu aktuellen bAV-Themen

Unternehmen schätzen den Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Vergleich zu anderen sozialen Sicherungen als sehr hoch ein. So ergab eine aktuelle Unternehmensumfrage, dass mehr als die Hälfte der befragten Firmen eine betriebliche Altersversorgung als die wichtigste ergänzende Vorsorge neben der gesetzlichen Rente betrachten (Quelle: TED-Umfrage von Longial auf der 13. Handelsblatt Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung am 13. März 2012).

Wenn es um eine aktive Beteiligung der Unternehmen an einer bAV geht, reagieren die Umfrageteilnehmer jedoch zurückhaltend. So befürworten nur knapp 20 Prozent der befragten Unternehmen eine Mitverantwortung an der bAV ihrer Mitarbeiter. Einer größeren Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung einer bAV stimmen sogar nur knapp zehn Prozent zu. Die positiven Effekte einer arbeitgebergestützten bAV werden von den Unternehmen also nach wie vor nicht ausreichend gewürdigt. Insbesondere die Chancen, sich durch eine solide bAV bei jungen Talenten als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, bleiben so ungenutzt, ebenso die Möglichkeiten, den Übergang in die Rente flexibler zu gestalten. 

Nachholbedarf sehen die Unternehmen, wenn es um die Verbreitung der bAV bei Arbeitnehmern geht. Um die Flächendeckung der bAV zu erhöhen, befürworten daher fast 50 Prozent der Arbeitgeber die Einführung eines Opting-out-Modells bei der Entgeltumwandlung. Jeweils über 20 Prozent möchten den Abschluss verbindlicher tarifvertraglicher Vereinbarungen und sehen eine Verbesserung der steuerlichen Förderung als Möglichkeit, dass noch mehr Arbeitnehmer in eine zusätzliche Altersvorsorge investieren.

Befragt nach den größten Herausforderungen für die bAV in den nächsten Jahren, geben die Unternehmen die Ertragsschwäche kapitalgedeckter Altersvorsorgesysteme (über 20 Prozent), den Abbau der Komplexität (ebenfalls über 20 Prozent) und die Gefahren aus den EU-Pensionsfonds-Richtlinien (20 Prozent) an. Insbesondere die Regulierung auf europäischer Ebene sehen die Unternehmen mit zunehmender Sorge. So ist knapp ein Drittel der Befragten der Meinung, dass in bewährte nationale Gestaltungen nicht eingegriffen werden sollte. Der Aussage „Eine Staaten übergreifende Regulierung sollte sich auf zentrale Grundsätze beschränken“ stimmen 30 Prozent der Unternehmen zu.

Befragt nach der Einführung einer risikoorientierten PSV-Finanzierung, geben 50 Prozent der Umfrageteilnehmer an, dass dies überfällig sei. Das ist nicht überraschend, zeigt sich doch bei Unternehmen schon länger der Unmut über das bestehende Beitragsmodell. Knapp 30 Prozent geben jedoch auch zu bedenken, dass der Solidaritätsgedanke nicht ganz außer Acht gelassen werden darf. In Bezug auf die Berücksichtigung vorhandener Deckungsmittel auf die zukünftige Beitragshöhe gibt es allerdings durchaus noch divergierende Meinungen. 

Fazit:

Unternehmen schätzen den Stellenwert einer bAV als zusätzliche Altersvorsorge hoch ein, für eine arbeitgebergestützte bAV sind sie zum Großteil jedoch noch nicht bereit. Um eine möglichst hohe Flächendeckung der bAV zu erreichen, befürworten die Unternehmen die Einführung eines Opting-out-Modells. Den Regulierungen auf europäischer Ebene stehen die Unternehmen eher kritisch gegenüber.

Die Ergebnisse der TED-Umfrage auf der Handelsblatt Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung 2012 finden Sie unter www.longial.de.

Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer (Sprecher) der Longial


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