ausgabe 02/2015







13.05.2015

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Der europäische Markt der bAV

Die bAV-Szene in den Mitgliedsstaaten der EU war stets sehr heterogen. Kulturelle Unterschiede, überlieferte Traditionen und die von den politischen Parteien definierte Rolle der staatlichen Sozialversicherungsträger bestimmen Form und Ausgestaltung der Eigenvorsorge im Allgemeinen und der betrieblichen Altersversorgung im Besonderen. Wo der Staat sich um die Vorsorge seiner Bürger durch ein staatliches System kümmert, hat die bAV eine entsprechend geringere Bedeutung und deren steuerliche Förderung ist eingeschränkt. Länder, die sich traditionell nur um eine Basisversorgung seiner Bürger kümmern (wie zum Beispiel Großbritannien), bieten steuerliche Anreize für die betriebliche und private Vorsorge. Der gebräuchlichste Durchführungsweg ist dabei der Pensionsfonds ("pension fund").

Höhe der Pensionsvermögen in der EU
Wie groß die Unterschiede dieser Vorsorgephilosophien innerhalb der EU sind, zeigt eine kürzlich für die Jahre 2011 bis 2013 von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) veröffentlichte Studie zur Höhe der Pensionsvermögen von "Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung" in den einzelnen Mitgliedsländern. In Deutschland zählen die Pensionskasse und der Pensionsfonds zu den sogenannten EbAVs (Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung). Die absoluten Zahlen gewinnen an Vergleichbarkeit, wenn man sie ins Verhältnis zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt (BIP) setzt. Danach spielt die bAV in den Niederlanden die bedeutendste Rolle. Mit knapp 1 Billion Euro Anlagevermögen der betrieblichen Pensionsfonds entspricht dies ca. 170 Prozent des BIP. Der in absoluten Zahlen größte bAV-Markt ist traditionell Großbritannien. Auf Basis der EIOPA-Angaben und ergänzender eigener Recherchen ergeben sich für 2013 Deckungsmittel in Höhe von ca. 2,4 Billionen EUR. Das entspricht einer BIP-Quote von 130 Prozent . Es folgt Irland mit 60 Prozent und mit großem Abstand Portugal (9 Prozent), Norwegen (7,5 Prozent) und – gleichauf mit Italien (6 Prozent) – Deutschland.

Besonderheiten in Deutschland
Bekanntlich gibt es in Deutschland noch die drei weiteren Durchführungswege Direktzusage, Direktversicherung und Unterstützungskasse, die nach Definition der EIOPA aber nicht zu den EbAVs zählen und damit in der Vergleichsübersicht nicht enthalten sind. Nimmt man deren Deckungsmittel hinzu, ergibt sich eine Summe von insgesamt 520 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Quote von 18 Prozent – ein Zehntel dessen, was gemessen am BIP in den Niederlanden an Mitteln zur Altersvorsorge vorhanden ist. Auch diese Quote spiegelt die von Politikern und Gewerkschaften beklagte zu geringe Verbreitung der bAV in Deutschland wider.

Vereinheitlichung erfordert Abstimmung
Vor dem Hintergrund völlig unterschiedlicher Bedeutungsniveaus verwundert es nicht, dass Bestrebungen der Kommission nach Vereinheitlichung und Vereinfachung langwieriger und schwieriger Abstimmungsprozesse bedürfen und im Ergebnis immer nur grobe Rahmenbedingungen setzen können. Diese zielen insbesondere auf grenzüberschreitende Portabilität erworbener bAV-Anwartschaften und Angleichung der arbeitsrechtlichen Bedingungen ab.

Fazit:

Die Diskussionen einer "Europäisierung" der bAV spielen sich auf Basis höchst unterschiedlicher bAV-Märkte ab. Die Spannen gemessen am BIP liegen zwischen 170 Prozent und nahe 0 Prozent in den osteuropäischen Beitrittsländern. Deutschland liegt dabei im unteren Feld. Die Initiativen der Europäischen Kommission zielen nicht auf die Vereinheitlichung der Versorgungsniveaus, sondern wollen die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitskräfte flankieren beziehungsweise fördern.

Michael Ehlers, Consultant, Longial


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