ausgabe 04/2014







11.11.2014

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Konsequenzen aus der BMAS-Machbarkeits-studie: „Top-down“ - Kommunikations-konzepte als notwendige Maßnahme

Die Bundesregierung stellte im Jahr 2013 in ihrem Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ im Kapitel „Soziale Sicherheit“ fest, dass die Stabilität der Alterssicherung gewährleistet werden könne, wenn sie auf mehrere starke Säulen gestützt wird. Deswegen sei die betriebliche Altersversorgung zu stärken und vor allem für Beschäftigte von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlicher zu gestalten, damit Betriebsrenten zukünftig auch in kleinen Unternehmen eine hohe Verbreitung finden. Dafür sollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüfen, welche abbaubaren Hemmnisse bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) bestehen. Treiber dieses Vorhabens war die Erkenntnis, dass der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in KMUs deutlich geringer ist als bei größeren Unternehmen und der Beteiligungsgrad der Mitarbeiter an einer bAV-Lösung in KMUs wesentlich niedriger als in größeren Unternehmen ausfällt.

Das Ergebnis findet sich nun in der „Machbarkeitsstudie für eine empirische Analyse von Hemmnissen für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen (Machbarkeitsstudie BAV in KMU)“, die im Juni 2014 veröffentlicht wurde. Viele Ergebnisse der Studie gehen einher mit der Erfahrung aus der Beratungspraxis. Hiernach gibt es einige Kernherausforderungen, welche nicht nur für die Entgeltumwandlung, sondern auch für arbeitgeber- oder mischfinanzierte Systeme bewältigt werden müssen, um eine signifikante Verbreitung in Unternehmen zu erzielen: Angst des Arbeitgebers vor hohem Verwaltungs- und Informationsaufwand, fehlendes Engagement des Arbeitgebers, das Fehlen von bAV-Spezialisten/Personalressourcen im Unternehmen, geringes Einkommen der Mitarbeiter, fehlendes Engagement eines Betriebsrates und schließlich zu hohe Komplexität des Themas bAV beziehungsweise zu wenige einfach verständliche Informationen. Eine besondere Erkenntnis aus der Studie überrascht dennoch: Hauptursache für die geringe Verbreitung bei KMUs ist aus Arbeitgebersicht, dass die Arbeitnehmer gar keinen Bedarf geäußert hätten, und aus Arbeitnehmersicht, dass die Arbeitgeber kein Angebot gemacht hätten. Welches Ergebnis darf aus dieser Erkenntnis abgeleitet werden: Hat hier vielleicht niemand den ersten Schritt getan oder wird die Verantwortung für ein initiatives Tätigwerden einfach nur auf den jeweils anderen geschoben?

Unabhängig davon, ob man eine eindeutige und belastbare Antwort auf diese Frage findet und wer die Verantwortung für den ersten Schritt tragen mag, viele Positivbeispiele aus der Beratungspraxis zeigen: Sind erfolgreiche betriebliche Altersvorsorgesysteme und relevante Beteiligungsquoten gewünscht, ist es notwendig, dass sich Arbeitgeber in der konkreten Umsetzung einer Mehrzahl dieser Hemmnisse stellen. Bestenfalls ist das neue oder bereits bestehende Altersversorgungssystem mit einem von den Entscheidern gezielt „top-down“-getriebenen, transparenten Kommunikationskonzept zu begleiten. In diesem sollten möglichst einfach die Stärken und Mehrwerte des Versorgungsangebotes widerspruchsfrei aus Arbeitnehmersicht dargestellt werden. Idealerweise erfolgt dies in einem ersten Schritt über Mitarbeiterveranstaltungen und sich anschließende Einzelberatungsgespräche. Darüber hinaus ist festzustellen, dass neben dem Angebot von klassischem Informationsmaterial auch extra eingerichtete Online-Portale oder sogenannte Apps für mobile Endgeräte mit arbeitnehmerindividuellen Zugriffsmöglichkeiten zunehmend die Verbreitung der bAV in Unternehmen fördern. Zuletzt sollte bei einer Umsetzung sichergestellt sein, dass sowohl ausreichend eigene themenqualifizierte Personalressourcen für einen reibungsfreien Implementierungsablauf zur Verfügung stehen, als auch externe bAV-Spezialisten für Rückfragen im Einzelfall eingesetzt werden.

Oliver Möbs, Prokurist, Consultant der Longial


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