ausgabe 02/2010

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Longial auf der Fachmesse Personal & Weiterbildung

Vom 10. bis 11. Juni findet in Wiesbaden der 18. DGFP-Kongress mit der anschließenden Fachmesse Personal & Weiterbildung statt. Im Rahmen eines Sponsorings unterstützt Longial den Kongress und ist in diesem Jahr erstmals mit einem Vortrag auf der Fachmesse Personal & Weiterbildung zum Thema „Lösungen für ein personalschonendes Management betrieblicher Versorgungssysteme“ vertreten. Für Fragen steht Dr. Paulgerd Kolvenbach von der Geschäftsführung der Longial vor Ort zur Verfügung.

Der Kongress versteht sich als Impulsgeber und ist Treffpunkt für Personalentscheider. Unter anderem stehen Themen wie Talentmanagement, Employer Branding sowie Demografiemanagement inklusive strategischer Personalplanung auf dem Programm der Veranstaltung.

Treffen Sie uns auf der Fachmesse und besuchen Sie unseren Vortrag im Messe-Podium am 10. Juni 2010 von 13:00 bis 13:25 Uhr in Halle 2 !

Versorgungsausgleichskasse nimmt Geschäftstätigkeit auf

Seit 01.09.2009 gilt das neue Versorgungsausgleichsrecht. Anwartschaften und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden seitdem im Scheidungsfall in der Regel intern oder extern zwischen den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern geteilt. Bei der internen Teilung erhält der ausgleichsberechtigte Ehegatte in Höhe des Ausgleichswertes eine Versorgung über den Versorgungsträger seines Ehegatten/Lebenspartners. Bei der externen Teilung fließt der Ausgleichswert an eine vom ausgleichsberechtigten Ehegatten gewählte Zielversorgung.

Problematisch war bislang der Fall, in dem der Versorgungsträger eine externe Teilung verlangte und der ausgleichsberechtigte Ehegatte keine Zielversorgung angab. Der Ausgleichswert floss dann in die gesetzliche Rentenversicherung. Dies konnte steuerliche Nachteile zur Folge haben, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte seine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht voll nachgelagert versteuern musste. Daher wurde nunmehr extra für die betriebliche Altersversorgung die sogenannte Versorgungsausgleichskasse ins Gesetz als Zielversorgung aufgenommen.

Diese wurde bereits im November 2009 als Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit von 38 Lebensversicherungsunternehmen, die auch die Rückdeckung der Kasse übernehmen, gegründet. Die Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erfolgte zum 01.04.2010.

Da die dort abgeschlossenen Versicherungen die Voraussetzungen der Riesterförderung erfüllen müssen, handelt es sich um geschlechtsunab-hängige Rententarife. Vorteilhaft aus Sicht der Ehegatten ist, dass in diese nur angemessene Verwaltungs-, aber keine Abschluss- und Vertriebskosten einkalkuliert sind. Andererseits sind aber die Fortführung mit eigenen Beiträgen sowie eine Übertragung ausgeschlossen.

Unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten ist hervorzuheben, dass die neue Versorgungsausgleichskasse auch Pflichtmitglied bei Protektor ist, so dass ein ausreichender Schutz der Kapitalanlagen im Insolvenzfall besteht.

Fazit:

Durch die Einführung der Versorgungsausgleichskasse hat sich die Situation der Ehegatten, die selbst über keine geeignete Zielversorgung verfügen beziehungsweise keine Wahl für eine entsprechende Versorgung treffen können, verbessert. Statt dem möglicherweise steuerlich nicht vollständig flankierten Abfluss in die gesetzliche Rentenversicherung gibt es nunmehr die Möglichkeit einer steuerfreien Überführung der Anrechte.

Bernd Wilhelm, Rechtsanwalt bei Longial 


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