ausgabe 01/2013







30. Januar  2013

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Betriebliche Altersversorgung im Blick

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie in 2013 wieder als Leser unseres Newsletters begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen ein gutes und erfolgreiches neues Jahr. In den kommenden Ausgaben möchten wir Ihnen wie bisher wichtige und interessante Informationen rund um das Thema bAV zur Verfügung stellen und Sie damit in Ihrer Arbeit kompetent unterstützen.

Das bAV-Jahr 2013 wird geprägt sein von den Diskussionen um das BAG-Urteil zur Regelaltersgrenze und der generellen Forderung nach mehr Transparenz in der bAV. Das anhaltende Niedrigzinsniveau wird die bAV-Verantwortlichen darüber hinaus vor neue Herausforderungen stellen. Weiterhin im Fokus bleiben die Gestaltung eines flexiblen Rentenübergangs und die Einbindung älterer Arbeitnehmer.

In der neuen Ausgabe des Longial Newsletters „Betriebliche Altersversorgung im Blick“ beschäftigen wir uns mit der Transparenz bei den Aufnahmebedingungen in ein Versorgungswerk und der damit zusammenhängenden Informationspflicht der Arbeitgeber. Beiträge zu aktuellen Urteilen zur Höchstaltersgrenze und zur Kündigung und Rückabwicklung einer Direktversicherung halten Sie in bAV-Rechtsfragen auf dem neuesten Stand. Mark Walddörfer, neuer Geschäftsführer der Longial, beschäftigt sich mit der Belastung der Unternehmen aufgrund des niedrigen Rechnungszinses im Rahmen der IFRS-Bewertung. Last but not least: Durch den Eintritt der Longial in das „International Benefits Network“ (IBN) erhalten wir Zugriff auf Expertenwissen zur bAV in allen wirtschaftlich relevanten Ländern der Welt. Wir können Sie nun auch in Bezug auf ausländische Standorte Ihres Unternehmens noch kompetenter beraten.

Sollten Sie zu diesen und weiteren Themen rund um die betriebliche
Altersversorgung Fragen haben oder eine tiefer greifende Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Pensionsexperten gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen.

Ihre Longial-Geschäftsleitung

PS: Um den Newsletter als PDF anzuzeigen, klicken Sie bitte hier.


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