Ausgabe 01/2018

EDITORIAL

Betriebliche Altersversorgung im Blick

Guten Tag,

das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Ende 2017 mit mehreren Schreiben zu offenen Fragen in der bAV Stellung bezogen: Der Beitrag in der Rubrik „Aktuelles“ zeigt, welche Konsequenzen das BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der bAV und pAV vom 6.12.2017 im Zusammenhang mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz auf Ihren unternehmerischen Alltag hat. Eine Zusammenfassung des Schreibens vom 30.11.2017 und der Klarstellung vom 18.9.2017 zur bilanziellen Behandlung von Altersversorgungsverpflichtungen bietet die Rubrik „Finanzen I Steuern“.

Wenn Sie diese Weitblick-Ausgabe lesen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits zwei für die Praxis weitreichende Urteile gefällt, ein weiteres steht am 20.3.2018 an. Dazu finden Sie im zweiten Artikel unter „Aktuelles“  eine kurze Zusammenfassung sowie einen Ausblick auf anstehende Entscheidungen sowohl des BAG als auch des Bundesverfassungsgerichts. Eine Kommentierung der aktuellen Entscheidungen finden Sie auf unserer Website

Weitere Kommentierungen aktueller Urteile des Bundesgerichtshofs, des Bundessozialgerichts sowie des Bundesfinanzhofes runden diese Ausgabe ab. 

Sollten Sie zu diesen und weiteren Themen rund um die bAV Fragen haben oder eine tiefer greifende Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Pensionsexperten gerne zur Verfügung.

Ihre Longial-Geschäftsleitung

AKTUELLES

BRSG: BMF-Schreiben vom 6.12.2017 zur Förderung der bAV

(IV C5 – S 2333/17/10002)
Pünktlich zum Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das Schreiben zur Förderung der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung vom 24.7.2013 überarbeitet und in zwei Schreiben aufgeteilt. | mehr

Anstehende Entscheidungen auf höchstrichterlicher Ebene zu Altersabstandsklausel, Insolvenzsicherung und der Verfassungsmäßigkeit von § 6a EStG

Beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundesverfassungsgericht stehen im Frühjahr einige interessante Entscheidungen rund um die bAV an. | mehr

PRAXIS

BRSG: Erweiterte Möglichkeiten bei Insolvenz für Versorgungswerke mit leistungsbestimmender Rückdeckungsversicherung

(PSV-Merkblatt 110/M9)
Durch das BRSG wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 § 8 des Betriebsrentengesetzes um einen Abs. 3 ergänzt, der unter bestimmten Bedingungen dem Versorgungsberechtigten das Recht einräumt, die private Übernahme einer Rückdeckungsversicherung anstelle der Sicherungsleistung durch den PSVaG zu wählen. | mehr

RECHT

Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) bei Organpersonen – Bestätigung der BAG-Rechtsprechung

(BGH-Urteil vom 23.5.2017 – II ZR 6/16)
In seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei Organpersonen auch zum Nachteil von den Vorschriften des BetrAVG abgewichen werden darf. | mehr

Anrechnung anderer Versorgungsbezüge

(LAG Düsseldorf-Urteil vom 2.6.2016 – 6 Sa 111/17)
In seinem Urteil hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf über eine besondere Konstellation der Anrechnung zu entscheiden. | mehr

FINANZEN | STEUERN

Neue BMF-Schreiben zur bAV

(IV C 6 -S 2133/14/10001 und IV C 6 -S 2176/07/10006)
Das Bundesfinanzministerium hat Ende letzten Jahres zwei Schreiben zur bilanziellen Behandlung von Altersversorgungsverpflichtungen veröffentlicht. | mehr

Krankenversicherungsbeiträge auf Kapitalleistung und daraus finanzierter Rentenversicherung

(BSG-Urteil vom 10.10.2017 – B 12 KR 1/16 R)
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte in diesem Urteil über die Krankenversicherungsbeiträge in einer besonderen Fallkonstellation zu entscheiden. | mehr

Zuflusszeitpunkt bei der Beitragszahlung einer Direktversicherung

(BFH-Urteil vom 24.8.2017 – VI R 58/15) 
In seinem Urteil musste der Bundesfinanzhof (BFH) darüber entscheiden, zu welchem Zeitpunkt und damit verbunden in welchem Kalenderjahr die Beiträge zu einer Direktversicherung beim Versorgungsberechtigten als steuerlich zugeflossen zu werten sind. | mehr

nach oben
Newsletter abmelden

Longial GmbH

Impressum

Standort Düsseldorf
Fischerstraße 10
40477 Düsseldorf
Tel: 0211 49 37-76 00
Fax: 0211 49 37-76 31

Standort Hamburg
Überseering 34
22297 Hamburg
Tel: 040 63 76-21 32
Fax: 040 63 76-44 46

Postanschrift:
Postfach 10 35 65
40026 Düsseldorf
info@longial.de
www.longial.de