ausgabe 01/2010

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Longial als Sponsor auf der Handelsblatt-Jahrestagung Personal

Vom 24. bis 25. Februar findet in München die 16. Handelsblatt-Jahrestagung Personal statt. Die Besucher erwarten folgende Themen:
HR-Strategien und -Prozesse auf dem Prüfstand, neue Arbeitsformen, der Wandel von Arbeitsbeziehungen sowie das Management von Veränderungsprozessen.

Als einer der Sponsoren unterstützt Longial die Veranstaltung. Herr Suhre von der Geschäftsführung steht vor Ort für Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung.

Neue Regeln für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wirkt sich auf fast alle Positionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses aus. Die Auswirkungen auf die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen sind besonders gravierend. Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat hierzu Ende November 2009 die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (IDW RS HFA 28) verabschiedet. Zum einen führen die neuen Bewertungsvorschriften zu in der Regel deutlich höheren Pensionsrückstellungen. Zum anderen sehen die neuen Bilanzierungsregeln die Saldierung mit zweckgebundenem Deckungs-vermögen und dessen Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert vor.

Die neuen Regeln sind erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Wahlweise können die Vorschriften bereits vorzeitig für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 beginnen, angewendet werden.

Ergeben sich aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtungen zusätzliche Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen, ist der resultierende Unterschiedsbetrag in Jahresraten von mindestens 1/15 bis zum 31.12.2024 anzusammeln. In diesen Grenzen können die Jahresraten frei festgelegt werden. Daraus ergibt sich ein erheblicher bilanzpolitischer Spielraum.

Der gesamte Unterschiedsbetrag ist zu Beginn des ersten nach dem 31.12.2009 beginnenden Geschäftsjahres aus der Differenz der Pensionsrückstellungen nach altem und neuem Recht zu ermitteln. Wird er erst am Jahresende ermittelt, ist er um die reguläre Zuführung zu kürzen. Ist zweckgebundenes Deckungsvermögen vorhanden, ist der Unterschiedsbetrag um den Betrag zu reduzieren, der aus dessen Höherbewertung zum Zeitwert resultiert. Der Unterschiedsbetrag auf Basis des Beginns des Geschäftsjahres (i.d.R. der 01.01.2010) kann für Planungszwecke zu Jahresbeginn oder für den Jahresabschluss auch erst am Ende des Geschäftsjahres ermittelt werden.

Führt der Übergang zu einer Reduzierung von Pensionsrückstellungen, so können sie beibehalten werden, sofern der Auflösungsbetrag bis spätestens 2024 wieder zugeführt wird. Wird dieses Wahlrecht nicht ausgeübt, müssen die aus der Auflösung resultierenden Beträge erfolgsneutral in die Gewinnrücklage eingestellt werden.

Fazit:

Der Übergang auf BilMoG hat erhebliche Konsequenzen für den bilanziellen Ausweis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, insbesondere für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen. Mit Blick auf die bilanzpolitischen Zielsetzungen des Unternehmens sollten bilanzpolitische Spielräume analysiert und gezielt genutzt werden. Aber auch die Versorgungszusagen und deren Finanzierung sollten auf den Prüfstand gestellt werden.

Thomas Ouarab, Berater für betriebliche Versorgungslösungen bei Longial

 

 


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