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Sozialversicherungs­bei­träge und der PSV-Beitrags­satz steigen weiter an

Die Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr stehen fest: Nach Zustimmung des Bundesrats steigen die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Rentenversicherung ebenso wie in der Kranken- und Pflegeversicherung auch 2024 weiter an.

Das sollten Sie wissen!

Bezugsgrößen zur Sozialversicherung

Für das Jahr 2024 beträgt das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung 45.358 Euro. Bei der Sozialversicherung steigt die Bezugsgröße 2024 im Westen auf 3.535 Euro monatlich und im Osten auf 3.465 Euro monatlich.
 

Beitragsbemessungsgrenzen werden angehoben

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöht sich die BBG bundeseinheitlich auf 5.175 Euro pro Monat beziehungsweise 62.100 Euro pro Jahr. Die Werte gelten gleichermaßen für die gesetzliche Pflegeversicherung.

In der Rentenversicherung gelten für die BBG hingegen unterschiedliche Werte in den neuen und alten Bundesländern. Im Jahr 2024 liegt die BBG in Westdeutschland bei 7.550 Euro monatlich (90.600 Euro jährlich). Die BBG Ost beträgt 7.450 Euro pro Monat beziehungsweise 89.400 Euro für das gesamte Jahr.
 

PSV-Beitragssatz für 2023

Auch der Beitragssatz des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV), der den Schadenaufwand eines Kalenderjahres widerspiegelt, wird für das Jahr 2023 um 0,1 Promille auf 1,9 Promille leicht angehoben. Dieser Beitragssatz multipliziert mit der PSV-Bemessungsgrundlage, die Unternehmen dem PSV zum Stichtag 31.12.2022 gemeldet haben, ergibt den 2023 zu entrichtenden Beitrag.

Weiterführende Informationen und mehr zu den relevanten Rechengrößen erhalten Sie auf unserer Website.

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