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Neues für Pensionskassen

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. und das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. haben auch in diesem Jahr mehrere Ergebnisberichte veröffentlicht, die für Pensionskassen von Bedeutung sein können. Im Folgenden analysieren wir zwei Ergebnisberichte und ordnen die Veränderungen ein.

Ergebnisberichte der DAV und des IVS

Am 11.6.2025 wurde der Ergebnisbericht „Verfahren zur Beteiligung an den Bewertungsreserven bei regulierten Pensionskassen“ vom Fachausschuss Altersversorgung verabschiedet und ist eine Überarbeitung des Ergebnisberichts aus dem Vorjahr. Er richtet sich an regulierte Pensionskassen, die gemäß § 211 Abs. 2 Nr. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) von den Regelungen des § 153 VVG abweichen.

Grundsätzlich wurden im neuen Ergebnisbericht nur wenige fachliche Änderungen vorgenommen, aber dafür einige Definitionen geschärft und Formulierungen so angepasst, dass Auslegungsrisiken reduziert werden. Für die Sicherheitsreserve zur Erfüllung der Solvabilitätsanforderungen wurde nun klargestellt: Der Bedarf, der aufgrund von erwartetem Wachstum der Kasse bestehen kann, soll auf den Zeitpunkt bezogen werden, zu dem voraussichtlich erneut eine Feststellung der Bewertungsreservebeteiligung erfolgt. Dies schafft Konsistenz zwischen dem Berechnungsschema und einem bis zu dreijährigem Turnus. Des Weiteren wurde das Berechnungsmodell zur Ermittlung der Sicherheitsreserve auf die dem Marktrisiko-Stresstest ausgesetzten Kapitalanlagen als Summe über die Sicherheitsreserven der einzelnen Anlageklassen präziser formuliert.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der aktuelle Ergebnisbericht ist überwiegend eine redaktionelle Aktualisierung, enthält aber dennoch einige Präzisierungen, die teils wichtig für die praktische Umsetzung sein können.

Im November 2025 hat die DAV zudem den jährlichen Ergebnisbericht zur Höhe des Höchstrechnungszins veröffentlicht. Das im Ergebnisbericht dargestellte Verfahren zur Ermittlung des Höchstrechnungszinses ist seit 2021 unverändert. Auch die ermittelten Renditen weichen nur geringfügig von denen des Vorjahres ab, sodass ein Höchstrechnungszins von 1,00 Prozent im Jahr 2027 weiterhin als angemessen gesehen wird.


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Richard Breese
Aktuar (DAV), Sachverständiger IVS und Leiter Aktuarielle Services 1

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