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Rechengrößen für die betriebliche Altersversorgung.

Hier finden Sie die aus unserer Sicht die wichtigsten Rechengrößen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), wie zum Beispiel die Grenze für einseitige Abfindungen oder den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmen zur Entgeltumwandlung.

Aber auch allgemeine Angaben, wie Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und Krankenversicherung sind enthalten.

Aktueller Rentenwert

Die Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung setzt sich aus verschiedenen Berechnungsfaktoren zusammen. Der aktuelle Rentenwert ist dabei ein wichtiger Faktor. Er spiegelt die Rentenleistung wieder, die ein Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung für einen sogenannten Entgeltpunkt erhält. Einen Entgeltpunkt erhält der Versicherte, wenn er in dem zu Grunde liegenden Jahr exakt das Durchschnittseinkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung erzielt hat.

Die Rentenwerte in Ost und West wurden mit der Rentenanpassung 2023 angeglichen. Daher ist die Rentenwert ab 2023 in Ost und West gleich.

Ein Entgeltpunkt entspricht also ab Juli 2025 40,79 Euro monatlicher Altersrente.

 

Gültig abWestOst
01.07.2026 € €
01.07.202540,79 €40,79 €
01.07.202439,32 €39,32 €
01.07.202337,60 €37,60 €
01.07.202236,02 €35,52 €
01.07.202134,19 €33,47 €
01.07.202034,19 €33,23 €
01.07.201933,05 €31,89 €
01.07.201832,03 €30,69 €
01.07.201731,03 €29,69 €
01.07.201630,45 €28,66 €
01.07.201529,21 €27,05 €
01.07.201428,61 €26,39 €
01.07.201328,14 €25,74 €
01.07.201228,07 €24,92 €
01.07.201127,47 €24,37 €
01.07.201027,20 €24,13 €


Weiterführende Informationen

www.deutsche-rentenversicherung.de
 

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Rechnungszins

Informationen

Als spezialisierter Dienstleister für Lösungen rund um die betriebliche Altersversorgung ist einer unserer Schwerpunkte die Bewertung Ihrer Pensionsverpflichtungen nach nationalem und internationalem Recht.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Rechnungszinsen in der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen.

HGB (Handelsgesetzbuch)

IFRS (International Financial Reporting Standards) IAS 19

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