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Rechengrößen für die betriebliche Altersversorgung.

Hier finden Sie die aus unserer Sicht die wichtigsten Rechengrößen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), wie zum Beispiel die Grenze für einseitige Abfindungen oder den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmen zur Entgeltumwandlung.

Aber auch allgemeine Angaben, wie Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und Krankenversicherung sind enthalten.

Beitragsbemessungsgrenze RV | AV

Unter der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) versteht man den jährlichen Bruttolohnbetrag, bis zu dem Beiträge in die jeweilige gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen sind. Erzielt ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ein höheres Bruttoeinkommen, so sind auf den die BBG übersteigenden Teil keine Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten.


In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung bedeutet das aber auch, dass sich Einkommensteile oberhalb der BBG nicht leistungserhöhend auf die Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. auf das Arbeitslosengeld auswirken.

 

Gütig abWest Ost 
 monatlichjährlichmonatlichjährlich
01.01.20268.450 €101.400 €8.450 €101.400 €
01.01.20258.050 €96.600 €8.050 €96.600 €
01.01.20247.550 €90.600 €7.450 €89.400 €
01.01.20237.300 €87.600 €7.100 €85.200 €
01.01.20227.050 €84.600 €6.750 €81.100 €
01.01.20217.100 €85.200 €6.700 €80.400 €
01.01.20206.900 €82.800 €6.450 €77.400 €
01.01.20196.700 €80.400 €6.150 €73.800 €
01.01.20186.500 €78.000 €5.800 €69.600 €
01.01.20176.350 €76.200 €5.700 €68.400 €
01.01.20166.200 €74.400 €5.400 €64.800 €
01.01.20156.050 €72.600 €5.200 €62.400 €
01.01.20145.950 €71.400 €5.000 €60.000 €
01.01.20135.800 €69.900 €4.900 €58.800 €
01.01.20125.600 €67.200 €4.800 €57.600 €
01.01.20115.500 €66.000 €4.800 €57.600 €
01.01.20105.500 €66.000 €4.650 €55.800 €


Weiterführende Informationen

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026
 

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Rechnungszins

Informationen

Als spezialisierter Dienstleister für Lösungen rund um die betriebliche Altersversorgung ist einer unserer Schwerpunkte die Bewertung Ihrer Pensionsverpflichtungen nach nationalem und internationalem Recht.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Rechnungszinsen in der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen.

HGB (Handelsgesetzbuch)

IFRS (International Financial Reporting Standards) IAS 19

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