Ausgabe 03/2017

EDITORIAL

Betriebliche Altersversorgung im Blick

Guten Tag,

die bAV befindet sich im Umbruch. Besonders deutlich wird dies mit dem am 7.7.2017 vom Bundesrat gebilligten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Die mit dem Gesetzgebungsverfahren verbundenen Diskussionen haben wir seit Beginn an begleitet und die wichtigsten Änderungen vorgestellt (Weitblick 1/2017, Weitblick 2/2017 und <link standpunkt standpunktarchiv22>Standpunkt). Mit der Zustimmung des Gesetzes haben sich dennoch einige Aktualisierungen ergeben. Diese sowie interessante Randaspekte beleuchtet der 3. Teil unserer BRSG-Artikelreihe in "aktuelles". Wie die zukünftig auch in Deutschland verfügbare Zielrente schon seit längerer Zeit bei unseren niederländischen Nachbarn aufgenommen wird, zeigt der Beitrag in der Rubrik "ausland".

Trotz der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das BRSG bleiben viele Arbeitgeber im Teufelskreis von sinkenden Zinsen und steigenden Pensionsrückstellungen gefangen. Darauf haben wir mit der Entwicklung eines eigenen Pensionsplans innerhalb eines Pensionsfonds, den "Longial Pensionsplan", reagiert, der Unternehmen die Auslagerung ihrer Pensionsverpflichtungen erleichtern soll. Michael Hoppstädter stellt Ihnen den Pensionsplan unter "aktuelles" vor.

Einen umfassenden Blick auf den Umbruch in der bAV aus verschiedenen Expertenblickwinkeln bietet unser Longial Forum bAV am 14. September 2017 in Düsseldorf. Unter dem obigen Link können Sie sich bereits den Termin in Ihrem Outlookkalender vormerken. Wir würden uns freuen, Sie persönlich begrüßen zu dürfen. Unsere Pensionsexperten stehen vor Ort zur Verfügung.

Ihre Longial-Geschäftsleitung

AKTUELLES

Longial Pensionsplan

Transparenz und Kostensensibilität bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
Weiterhin ächzen Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen unter den Auswirkungen der Niedrigzinspolitik. Welche bilanzschonenden Möglichkeiten ihnen offenstehen, erläutert Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, im Interview. | mehr

Ergänzung statt Ablösung: Betriebsrentenstärkungsgesetz

Teil 3: Aktualisierung und Randaspekte
In seiner Sitzung vom 7.7.2017 hat nun auch der Bundesrat dem "Gesetz zur Stärkung der Betriebsrenten und Änderung anderer Gesetze", wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) korrekt heißt, zugestimmt. Damit werden die beschlossenen Änderungen zum 1.1.2018 in Kraft treten. | mehr

PRAXIS

Probleme bei der Kettenübertragung

§§ 4f und 5 Abs. 7 Einkommensteuergesetz (EStG)
Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Bilanzierung übernommener (Pensions-)Verpflichtungen hat der Gesetzgeber 2013 die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung passivierungsbeschränkter Verpflichtungen in § 4f und § 5 Abs. 7 EStG neu geregelt. | mehr

RECHT

Kündigung einer Direktversicherung kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden

(LAG Köln-Urteil vom 8.7.2016 - 9 Sa 14/16)
In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) ging es um die Frage, ob dem klagenden Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber ein Anspruch darauf zusteht, dass die betriebliche Direktversicherung gekündigt wird. | mehr

Beitragsbezogene Leistungszusage: Umwandlung in eine Versorgungsanwartschaft

(BAG-Urteil vom 30.8.2016 - 3 AZR 361/15)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich im Rahmen des vorliegenden Urteils mit den Anforderungen an eine beitragsorientierte Leistungszusage auseinandergesetzt. Wesentliche Erkenntnis ist dabei, dass bereits zum Zeitpunkt der Umwandlung des Beitrags in eine Versorgungsanwartschaft feststehen muss, welche Höhe die sich aus den Beiträgen ergebende Leistung im Versorgungsfall mindestens haben muss. | mehr

FINANZEN | STEUERN

Maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von unmittelbaren Versorgungszusagen

Ergänzung zum BMF-Schreiben vom 9.12.2017
Mit seinem Schreiben vom 9.12.2016 hatte sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu der Frage geäußert, welches Pensionsalter bei der ertragsteuerlichen Bewertung einer Pensionsverpflichtung zu berücksichtigen ist (siehe Weitblick 1/2017). Im Nachgang hat das BMF nunmehr in Beantwortung einer Anfrage der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) mit seinem Schreiben vom 18.5.2017 zu zwei Detailfragen Stellung genommen. | mehr

Überversorgungsprüfung und Gehaltsreduzierungen: Aktuelle Rechtsprechung

(BFH-Urteil vom 20.12.2016 - I R 4/15)
In ständiger Rechtsprechung vertritt der Bundesfinanzhof (BFH) die Auffassung, dass die Pensionsrückstellung für eine unmittelbare Festbetragszusage nur dann steuerlich anzuerkennen ist, soweit keine sogenannte Überversorgung vorliegt. Von einer Überversorgung geht die Finanzverwaltung im Allgemeinen dann aus, wenn die in Aussicht gestellten Leistungen zuzüglich etwaiger Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung 75 Prozent der Aktivbezüge am jeweiligen Bilanzstichtag übertreffen (vergleiche das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 3.11.2004, IV B 2 - S 2176 - 13/04). | mehr

GGF: Entgeltumwandlung auch ohne Probezeit ist keine verdeckte Gewinnausschüttung

(FG Thüringen-Urteil vom 25.6.2015 - 1 K 136/15; zur Revision beim BFH - I R 89/15)
Das Finanzgericht (FG) Thüringen hatte über die steuerliche Behandlung einer Entgeltumwandlung zu entscheiden. Eine GmbH vereinbarte mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), dass Beiträge an eine Unterstützungskasse durch eine Entgeltumwandlung aus dem bisher zugesagten Grundgehalt erbracht werden. Das Finanzamt sah in dieser Änderung eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), da der Geschäftsführer im Zeitpunkt der Vereinbarung bereits 58 Jahre alt war und damit der Erdienungszeitraum kürzer als 10 Jahre. | mehr

AUSLAND

Erfahrungen mit Zielrenten in den Niederlanden

In den Niederlanden gibt es eine lange Tradition, bAV in Form von Leistungszusagen einzurichten. Fast 80 Prozent der Mitarbeiter werden Leistungen aus solchen Versorgungsplänen erhalten. Sowohl Versicherungsgesellschaften als auch Pensionsfonds bieten entsprechende Produkte beziehungsweise Lösungen für Leistungszusagen an. Bei den Produkten der Versicherer sind die Leistungen jedoch in voller Höhe garantiert. | mehr

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