Sie erhalten heute die neue Ausgabe des Longial Newsletters „Betriebliche Altersversorgung im Blick“. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bestimmt mit seinen zahlreichen neuen Impulsen die Diskussion in der bAV-Branche. Deshalb führen wir die in der letzten Ausgabe begonnene Serie zum Gesetz mit dem Beitrag „Steuerliche Förderung“ fort, ergänzt um eine Einleitung zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Begleitend dazu bieten wir ein zweiteiliges Webinar zum Betriebsrentenstärkungsgesetz an. In der Rubrik „Aktuelles“ stellen wir Ihnen unsere digitale bAV-Bestandsverwaltung „[Ad]LON“ vor. 2018 tritt nicht nur das Betriebsrentenstärkungsgesetz (voraussichtlich) in Kraft, auch die EU-Mobilitätsrichtlinie ist ab 1.1.2018 geltendes Recht. Was sich dann bei der Abfindung beziehungsweise Übertragung von Betriebsrenten ändert, zeigt das Fallbeispiel in „Praxis“. Vorausgegangen waren Fallbeispiele zu einem offenen und einem beitragsorientierten Versorgungswerk. Ein eher wenig beachteter, jedoch wichtiger Aspekt des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist das Optionsmodell. In einem Übersichtsartikel werden Historie, Auswirkungen und der aktuelle Stand dargestellt. Eine Fortführung des Themas „Verjährung“ bildet der Beitrag „Verjährung von Rentenanpassungen: Welche Regeln sind zu berücksichtigen?“. Drei höchstrichterliche Urteile besprechen unsere Rechtsexperten in der Rubrik „Recht“: Ein BAG-Urteil über die Witwenrente, die gesetzliche Klarstellung durch das BAG bei der Anpassungspflicht für Pensionskassen und Direktversicherungen sowie eine BGH-Entscheidung zur Insolvenzanfechtung bei einer Unterstützungskassen-Versorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers. Das BMF-Anwendungsschreiben zu FATCA und CRS sowie die Kapitalleistungen in der bAV mit Bezug auf ein BFH-Urteil bilden die Rubrik „Finanzen I Steuern“.
Auf unserer Homepage finden Sie jederzeit eine Übersicht über die Entwicklung der HGB- und IFRS-Rechnungszinssätze. Ebenso können Sie dort stets aktuelle Zinsempfehlungen für die internationale Bewertung Ihrer Pensionsverpflichtungen (zum Beispiel nach IAS 19) abrufen.
Sollten Sie zu diesen und weiteren Themen rund um die bAV Fragen haben oder eine tiefer greifende Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Pensionsexperten gerne zur Verfügung.
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Ihre Longial-Geschäftsleitung