Altersversorgung
Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Eine
Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Gleichzeitig kann durch eine
Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersversorgung ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Die Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt.
[mehr]
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)