BAV
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Die Direktzusage als
bAV wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Die
bAV ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
bAV , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Die
bAV hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
bAV finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar.
Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Die
bAV kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der
bAV auf 67 angehoben wurde.
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- bAV (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Versicherung, Versorgungswerke)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- bAV (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Versicherung, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Versicherung, Betriebsrenten)