BAV
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner
bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für
bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die
bAV als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Ein Grund für die
bAV aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
Die
bAV bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
bAV zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
bAV ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz.
Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Wenn Sie die
bAV gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
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- bAV (Direktzusage, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
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- bAV (Pension, Rentenanspruch) (Direktzusage, Betriebsrenten)
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