ausgabe 04/2010
WEITBLICK der longial newsletter
 




Longial GmbH

Prinzenallee 13
40549 Düsseldorf
Tel. 02 11 49 37-76 00
Fax 02 11 49 37-76 31

Überseering 35
22297 Hamburg
Tel. 0 40 63 76-21 32
Fax 0 40 63 76-44 46

info@longial.de
www.longial.de

Postanschrift:
Postfach 10 35 65
40026 Düsseldorf


Impressum


Newsletter abmelden

editorial      

Betriebliche Altersversorgung im Blick

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
im vierten Quartal 2010 beschäftigen wir uns „aktuell“ mit der Wahl des Rechnungszinses nach § 253 HGB, d.h. wann und wie erfolgt die Festlegung des Rechnungszinses.

„Praktisch“ geht es in diesem Newsletter um den Verlust des Insolvenzschutzes bei fehlendem Gesellschafterbeschluss. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten überprüfen, ob z.B. die Verpfändung einer zur Finanzierung abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung von der Gesellschafterversammlung beschlossen wurde.

„Rechtlich“ setzen wir uns heute damit auseinander, dass ein Anspruch aufgrund betrieblicher Übung nicht einseitig aufhebbar ist.

„Recht“ gesprochen hat das Bundesarbeitsgericht auch in Sachen Hinterbliebenenversorgung. Demnach darf der Arbeitgeber die von ihm freiwillig eingeführte Hinterbliebenenversorgung auf den Personenkreis beschränken, bei dem die Eheschließung bereits während des Arbeitsverhältnisses stattgefunden hat.

In der Rubrik „Finanzen“ werfen wir einen Blick auf die Veränderungen in der Bilanzierung durch den neuen IASB-Entwurf.

Sollten Sie zu diesen und weiteren Themen rund um die betriebliche
Altersversorgung Fragen haben oder eine Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Pensionsexperten gerne zur Verfügung.

Wenn Ihnen unser Newsletter gefällt, freuen wir uns, wenn Sie ihn weiterempfehlen.


Ihre Longial-Geschäftsleitung


Um den Newsletter als PDF anzuzeigen, klicken Sie bitte hier.




aktuelles      

Die Wahl des Rechnungszinses nach § 253 HGB

Die Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen hat sich nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (kurz: BilMoG) grundlegend geändert. Wir haben bereits ausführlich über die verschiedenen Anwendungsthemen berichtet. Besonderes Augenmerk verdient eine der einflussreichsten Rechnungsgrundlagen: der Rechnungszins.
mehr...


praxis      

Verlust des Insolvenzschutzes bei fehlendem Gesellschafterbeschluss

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 23.04.2009 die Frage der Wirksamkeit der Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung zu einer Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) geprüft.
mehr...


recht      

Anspruch aufgrund betrieblicher Übung ist nicht einseitig aufhebbar

Das Bundesarbeitsgericht (BAG-Urteil v. 16.2.2010 – 3 AZR 118/08) hat entschieden, dass ein aufgrund betrieblicher Übung begründeter Anspruch auf betriebliche Altersversorgung nicht durch eine so genannte gegenläufige betriebliche Übung beseitigt werden kann.
mehr...

Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Heirat nach dem Ausscheiden ist rechtmäßig

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 20.04.2010 (Az. 3 AZR 509/08) entschieden, dass eine Versorgungszusage den Anspruch auf die Witwen-/Witwerversorgung davon abhängig machen kann, ob die Ehe vor dem (vorzeitigen) Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis geschlossen wurde.
mehr...
 


finanzen      

Der neue IASB-Entwurf - Veränderungen in der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat im April dieses Jahres, nachdem der erste Entwurf starker Kritik ausgesetzt war, einen neuen Entwurf zur Änderung der Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsplänen veröffentlicht.
mehr...


nach oben