ausgabe 04/2010







27. Oktober 2010

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praxis      

Verlust des Insolvenzschutzes bei fehlendem Gesellschafterbeschluss

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 23.04.2009 die Frage der Wirksamkeit der Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung zu einer Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) geprüft. Das Gericht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gesellschafterversammlung einer GmbH nicht nur über die Erteilung der Pensionszusage, sondern auch über die Verpfändung einer zur Finanzierung dieser Pensionszusage abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung einen Beschluss fassen muss.

Im konkreten Fall stellte der Insolvenzverwalter einer GmbH die Wirksamkeit der Verpfändung einer zu Gunsten des beherrschenden GGF abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung in Frage und forderte vom Rückdeckungsversicherer den Rückkaufswert. Die Begründung: die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung sei ohne ausdrücklichen Beschluss der Gesellschafterversammlung unwirksam, da die Gesellschafterversammlung als das für Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers zuständige Organ auch die Regelungskompetenz für alle damit zusammenhängenden Anstellungsfragen habe.

Da im vorliegenden Fall die Gesellschafterversammlung nur über die Erteilung der Pensionszusage, nicht aber über die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung einen Beschluss gefasst hatte, fiel die der Finanzierung der Pensionszusage dienende Rückdeckungsversicherung in die Insolvenzmasse.

Die praktischen Auswirkungen dieser Entscheidung insbesondere für sogenannte beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind erheblich. Denn ihre Pensionszusagen sind einerseits nicht vom Pensionssicherungsverein (PSV) gesichert, stellen andererseits aber regelmäßig die wesentliche Grundlage ihrer Altersversorgung dar, da beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer häufig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Insofern ist für diesen Personenkreis ein wirksamer zivilrechtlicher Schutz ihrer Pensionszusagen gegen die Insolvenz der Gesellschaft von großer Bedeutung. Die Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung stellt dabei grundsätzlich eine zivilrechtliche Sicherungsmöglichkeit dar, sofern die Bestellung des Pfandrechts formal richtig erfolgt.

Fazit:

Insbesondere beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten überprüfen, ob die Verpfändung einer zur Finanzierung abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung von der Gesellschafterversammlung beschlossen wurde. Ist dies nicht der Fall, so sollte eine Heilung durch eine entsprechende Beschlussfassung geprüft und herbeigeführt werden.

Bernd Wilhelm, Rechtsanwalt bei Longial

 

 


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