ausgabe 01/2015
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editorial      

Betriebliche Altersversorgung im Blick

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Sie erhalten heute die neue Ausgabe des Longial Newsletters „Betriebliche
Altersversorgung im Blick“. Im ersten Quartal 2015 beschäftigen wir uns mit
der aktuellen öffentlichen Diskussion über Maßnahmen zur zukünftigen Verbreitung der bAV. Wie es bereits jetzt mit den gegebenen Instrumenten moderner Versorgungstechniken möglich ist, eine effiziente Versorgung von Arbeitnehmern zu gestalten, zeigt unser Praxis-Beitrag. Im Ressort „recht“ finden Sie die Aufbereitungen richterlicher Urteile zum Versorgungsaus-gleich, der GGF-Versorgung sowie zum Entzug der bAV im Rahmen einer Kündigung. Des Weiteren beleuchten wir die Auswirkungen des am 31.12.2014 in Kraft getretenen Zollkodex-Anpassungsgesetzes auf die steuerfreie Zuwendung an Versorgungseinrichtungen. Ein Blick auf die erste Gesetzesinitiative für ein Obligatorium in Ontario, Kanada, bildet den Abschluss unseres Newsletters.
 
Sollten Sie zu diesen und weiteren Themen rund um die betriebliche Altersversorgung Fragen haben oder eine tiefer greifende Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Pensionsexperten gerne zur Verfügung.
 
Gefällt Ihnen unser Newsletter, freuen wir uns, wenn Sie ihn weiter-
empfehlen.
 
Ihre Longial-Geschäftsleitung



PS: Um den Newsletter als PDF anzuzeigen, klicken Sie bitte hier.




aktuelles      

Aktuelle Vorstöße zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung

Ende 2014 spitzte sich die öffentliche Diskussion erneut auf das Problem zu, dass die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU's) nicht vorankommt.
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praxis      

Altersversorgung: Risikoarm für Arbeitgeber, ergiebig für Arbeitnehmer – funktioniert das?

Der aktuelle Zeitgeist in vielen Unternehmen wird heute von den Stichworten „Risiko- und Kennzahlenoptimierung“ geprägt. So stehen in Unternehmen, in denen Direktzusagen auf eine Betriebsrente bestehen, die Pensionszusagen tief im Fokus der unternehmensinternen finanz- und risikopolitischen Wahrnehmung.
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recht      

Versorgungsausgleich: Ausübung des Kapitalwahlrechts

Anrechte, die zum Ehezeitende dem Betriebsrentengesetz unterfallen, können dem Versorgungsausgleich nicht entzogen werden, indem das Kapitalwahlrecht ausgeübt wird.
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Verdeckte Gewinnausschüttung infolge des Ausscheidens des beherrschenden GGFs vor Ablauf der Erdienenszeit

Sowohl der Bundesfinanzhof (BFH) also auch die Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachen haben sich im letzten Jahr nochmals deutlich zum sogenannten Erdienungszeitraum bei Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer geäußert.
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Fristlose Kündigung und Entzug der bAV – geht das?

In der Praxis stellt sich gelegentlich die Frage, ob ein Verhalten, welches eine außerordentliche, fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, auch dazu berechtigt, die bAV zu entziehen.
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finanzen      

Steuerfreie Zuwendungen an Versorgungseinrichtungen

Laufende Beiträge und Zuwendungen eines Arbeitgebers an Versorgungseinrichtungen wie Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen zählen grundsätzlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Sie sind damit lohnsteuerpflichtig, wobei jedoch Freibeträge nach § 3 Nr. 63 EStG in Anspruch genommen werden können.
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ausland      

Informationen von unseren Partnern aus dem International Benefits Network (IBN)

Kanada: Erste Gesetzesinitiative für ein Obligatorium in Ontario

Die staatliche Versorgung in Kanada besteht aus 2 Elementen: einer steuerfinanzierten Basisversorgung, der sogenannten Old-Age Security und einem beitragsfinanzierten Umlagesystem, dem Canada Pension Plan.
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