Altersversorgung
Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Als Durchführungsweg für die
Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Die
Altersversorgung bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
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- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)