Altersvorsorge
Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)