BAV
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt.
Als Durchführungsweg für die
bAV steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
bAV finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas
bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
bAV im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die
bAV bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise.
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
bAV die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Durch die
bAV in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
[mehr]
- bAV (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- bAV (Pension, Rentenversicherung) (Versicherung, Rentenanspruch)
- bAV (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Pension, Versorgungswerk)
- bAV (Versicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- bAV (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- bAV (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionszusagen)