Betriebliche Altersversorgung
Eine
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die
betriebliche Altersversorgung in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Die
betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Die
betriebliche Altersversorgung muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens. Gleichzeitig kann durch eine
betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern.
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- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Versicherung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Pension, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Versorgungswerk)