Altersvorsorge
Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Ein Grund für die
Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersvorsorge am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
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- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)