Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
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- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)