Altersversorgung
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Die Vorteile einer betrieblichen
Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Als Durchführungsweg für die
Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Eine
Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
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- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)