Betriebliche Altersversorgung
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt.
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Die
betriebliche Altersversorgung in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
betriebliche Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
betriebliche Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
[mehr]
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerke)